Bundesinnenministerium prüft weitere Verbotsverfügungen
Das Bundesinnenministerium erwägt trotz des gescheiterten Verbots des Magazins „Compact“ weitere Verbotsverfügungen ähnlicher Art. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte am Mittwoch,man werde für künftige Verbote genau analysieren,welche Erkenntnisse aus dem aktuellen Urteil gewonnen werden können. Ziel sei eine genaue Auswertung des Beschlusses,mit dem das Bundesverwaltungsgericht am dienstag die Verbotsverfügung gegen „Compact“ aufgehoben hatte. Vereinsverbote blieben laut Ministerium weiterhin ein anwendbares und mögliches Mittel gegen extremistische Bestrebungen.
Reaktion auf mögliche Schadenersatzforderungen
„Compact“-Chef Jürgen Elsässer hatte angekündigt, nach Aufhebung des Verbots eine Schadenersatzforderung im sechsstelligen Bereich gegen die Bundesregierung zu prüfen. Das Innenministerium äußerte sich dazu zurückhaltend und bezeichnete die frage nach Schadenersatz als hypothetisch.
Urteilsbegründung des bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht kritisierte in seiner Urteilsbegründung die Redaktion von „Compact“ und führte an, dass manche Texte, wie das unkritisch verbreitete „Remigrationskonzept“, gegen die Menschenwürde verstießen. Zudem sei „compact“ nicht nur ein Medienerzeugnis, sondern verstehe sich selbst als Teil einer Bewegung, weshalb das Vereinsgesetz grundsätzlich anwendbar sei. Die vom Innenministerium vorgelegten Beispiele reichten jedoch für ein Verbot nicht aus. Einige Äußerungen könnten auch als überspitzte Kritik gewertet werden, und polemische Machtkritik sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, so die Richter.
Hintergrund des Verbotsverfahrens
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Juli 2024 den Betrieb der Compact-Magazin GmbH und einer verbundenen Gesellschaft untersagt.Als Begründung wurde angegeben, das Magazin sei ein Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Der neue Innenminister Dobrindt führte das Verfahren anschließend fort.