Rentenkommission erwägt obligatorisches Rentensplitting
Die Rentenkommission der Bundesregierung prüft die Einführung eines verpflichtenden Splittings der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern. Dies geht aus dem Terminplan der Kommission hervor, über den das „Handelsblatt“ berichtet.
Details des Rentensplittings
Ein obligatorisches Rentensplitting würde bedeuten, dass beide Partner automatisch die Hälfte aller gemeinsam erarbeiteten Rentenpunkte erhalten. Dies könnte insbesondere die eigene Absicherung von Frauen verbessern. Eine endgültige Entscheidung der 13 Mitglieder der Kommission aus Politik und Wissenschaft steht jedoch noch aus.
Aktuelle Regelungen und nutzung
Seit 2002 können Paare freiwillig ihre Rentenansprüche splitten. Diese Option wird jedoch jährlich von weniger als 1.000 Paaren genutzt. Gründe dafür sind strenge Vorgaben und mögliche finanzielle Nachteile, wie der Ausschluss vom Bezug einer Hinterbliebenenrente.



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