Beauftragte pocht auf Konsequenzen aus Rassismus-Studie

Natalie Pawlik (Archiv)

Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), fordert nach der InRa-Studie Maßnahmen gegen Diskriminierung in Behörden

Toyota Scheidt

Einleitung

Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD),​ hat nach der Veröffentlichung der Studie „Institutionen und ​Rassismus“ (Inra) Maßnahmen gegen Diskriminierung in Behörden gefordert. Die Studie wurde vom ‌Forschungsinstitut ⁣Gesellschaftlicher Zusammenhalt durchgeführt.

Hauptteil

Pawlik erklärte ‌gegenüber der „rheinischen Post“, dass Rassismus nicht nur ​in Form von Hass‍ und Gewalt auftrete, sondern auch in⁢ Vorurteilen und Denkmustern, die unbewusst prägen.Sie betonte, dass Rassismus auch ⁤in ​Behörden vorkomme und dort Handlungsweisen sowie Routinen beeinflussen ​könne, die diskriminierend wirken. Das Handeln staatlicher Institutionen wie Verwaltung, Polizei, Bildungssystem oder Justiz sei entscheidend‍ für das Vertrauen in den ‌Staat, Teilhabe und Chancengleichheit.

Entscheidungsträger in diesen Bereichen hätten eine große Verantwortung, diskriminierende‍ Mechanismen zu ⁣erkennen und ihnen entgegenzuwirken, ohne einen Generalverdacht gegen Institutionen zu hegen. Pawlik betonte, dass jegliche Form ⁣von Rassismus in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben dürfe.

Hintergrund

Neben dem Bundesinnenministerium wird auch die⁣ Antirassismusstelle die Ergebnisse ⁢der Studie auswerten. pawlik kündigte an, die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in die​ Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen⁣ zu ​lassen, den‍ sie innerhalb ‍der Bundesregierung koordiniert.

Für die Inra-Studie erhielten Wissenschaftler erstmals umfassenden ‍Zugang zu staatlichen Institutionen und untersuchten über drei Jahre Rassismus in Jobcentern, Jugendämtern ‌und Ausländerbehörden. Der Abschlussbericht zeigt, dass rassistische Diskriminierung‌ in allen untersuchten Institutionstypen ​nachweisbar⁤ ist,​ sich jedoch selten in offenen Anfeindungen äußert. Vielmehr stecke sie in Routinen, Entscheidungsspielräumen und ‍der‍ Organisationskultur.

Auf ​struktureller Ebene weist die Studie auf zentrale ​Schutzlücken im Rechtsrahmen hin, die Diskriminierung begünstigen. So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht für das Verhältnis ‍zwischen Behörden und Bürgern, wodurch Betroffene sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen können.

Artikel teilen


Toyota Scheidt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Nach oben scrollen