Bundesarbeitsministerin Bas verteidigt Reform der Grundsicherung
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat im Bundestag die geplante Abschaffung des Bürgergeldes und die Einführung einer neuen Grundsicherung gegen Kritik verteidigt. Ziel der Reform sei es, „neue Chancen“ zu schaffen, sagte sie am Donnerstag bei der Einbringung des Gesetzentwurfs.
Mehr Verbindlichkeit und Mitwirkung
bas erklärte, man setze künftig auf mehr Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung. Wer Hilfe und Schutz brauche,werde diese weiterhin erhalten. Dies gelte ausdrücklich für Menschen, die erkrankt seien oder aus anderen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen könnten. Diese Menschen bräuchten Solidarität und Unterstützung,und das sei und bleibe zentral.
Zugleich betonte die Ministerin, es müsse klar sein, dass diejenigen, die mitwirken könnten, dies auch tun müssten und sich der Unterstützung nicht verweigern dürften. Dazu gehöre, dass Termine eingehalten und Pflichten erfüllt würden. Wer ohne wichtigen Grund termine wiederholt versäume, einen zumutbaren Job ablehne oder eine Qualifizierungsmaßnahme abbreche, müsse schneller und deutlicher mit Konsequenzen rechnen.
Signal gegen Sozialleistungsmissbrauch
Bas sagte weiter, mit der Umgestaltung der Grundsicherung werde auch ein Signal gegen Sozialleistungsmissbrauch gesetzt. Dies betreffe zwar „nur ganz wenige Menschen“, sei aber keine lappalie. Wer den Sozialstaat erhalten, modernisieren und besser machen wolle, dürfe bei Sozialleistungsmissbrauch nicht wegschauen. Dies sei eine Frage der Gerechtigkeit.
Erwartete Einsparungen laut Kanzleramtschef Frei
Kanzleramtschef Thorsten frei (CDU) rechnet mit deutlichen Einsparungen durch die Reform des Bürgergelds. „Wir haben heute etwa 5,5 Millionen Bürgergeldbezieher, und wenn die Zahl derer, die die Grundsicherung erhalten werden, deutlich geringer sein wird, (…), dann ist es tatsächlich so, dass wir eine erhebliche Entlastung für die Staatskasse erreichen werden“, sagte Frei den Sendern RTL und ntv.
Diese Entlastung werde eine Summe von circa 80 Millionen Euro pro Jahr übertreffen.Diese Zahlen hingen allerdings davon ab, „was an konkreten Veränderungen im Gesetz erfolgt“.











