Das Auswärtige Amt hat nach der Verurteilung mutmaßlicher iranischer Spione in Hamburg den iranischen Botschafter einbestellt.
Reaktion des Auswärtigen Amtes
Das Ministerium teilte am Montag über den Kurznachrichtendienst X mit: „Angriffe auf jüdisches Leben und auf diejenigen, die es verteidigen, tolerieren wir nicht – nirgendwo, erst recht nicht in Deutschland.“
Die „bösartigen Anschlagsversuche“ gegen Josef Schuster und Volker Beck hätten juristische Konsequenzen. „Wir verurteilen Irans Aktivitäten aufs Allerschärfste. Wir lassen nicht zu, dass Iran unsere freiheitliche Gesellschaft bedroht.“
Deshalb sei der iranische Botschafter am Montag ins Auswärtige Amt einbestellt worden.
„Bereits zuvor haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Drahtzieher von iranischen Anschlagsversuchen weltweit und Unterdrücker der iranischen Zivilbevölkerung, die Revolutionsgarden, endlich in der EU terrorgelistet wurden. Mit Erfolg“,so das Ministerium weiter.
Gerichtsurteil in Hamburg
In der vergangenen Woche verurteilte das Hanseatische Oberlandesgericht in hamburg einen Spion des Iran wegen Anschlagsplänen zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren.
Für einen mutmaßlichen Komplizen beträgt das Strafmaß viereinhalb Jahre.
Der Hauptangeklagte soll als Agent des iranischen Regimes Brand- sowie Mordanschläge in Deutschland geplant und vorbereitet haben.
Angriffsziele
Als mögliche Ziele nannte das Gericht den Präsidenten der deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, sowie den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster.







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