Ataman fordert besseren Schutz gegen sexuelle Belästigung im Alltag

Ferda Ataman (Archiv)

Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman fordert besseren rechtlichen Schutz vor sexueller Belästigung im Alltag

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Ataman fordert besseren Schutz vor sexueller Belästigung im Alltag

Forderung nach rechtlicher Reform

Die Unabhängige bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, spricht sich für einen verbesserten rechtlichen Schutz für Frauen bei sexueller Belästigung im Alltag aus. Ataman erklärte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass derzeit kein Diskriminierungsverbot greife, wenn sexuelle Belästigung beispielsweise beim Einkaufen, im Fitnessstudio, in der Fahrschule oder bei der Wohnungssuche stattfinde. Sie betonte, dass zwar über eine Verschärfung des strafrechts diskutiert werde, um besser vor sexueller belästigung zu schützen, diese jedoch auch im Alltag häufig vorkomme.

Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Am Arbeitsplatz gilt sexuelle Belästigung als diskriminierung und ist verboten. Ataman fordert daher eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um Frauen auch in alltäglichen Situationen besser zu schützen.

Zunahme von Berichten über Belästigungen

nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle nehmen die Meldungen über sexuelle Belästigungen in Alltagssituationen wie in der fahrschule oder bei der Wohnungsvermietung zu. Frauen berichten laut Ataman beispielsweise, dass sie bei der Wohnungssuche mit ungewollten sexuellen Anzüglichkeiten konfrontiert werden. Solange der Schutz vor sexueller Belästigung im AGG nicht auf Alltagsgeschäfte ausgeweitet werde, könnten Betroffene nichts dagegen unternehmen. Ataman sieht hier dringenden Handlungsbedarf.

Stellungnahme aus der Politik

Auch der CDU-Politiker Martin Plum spricht sich für einen besseren Schutz von Frauen vor sexueller Belästigung aus. Der Bundestagsabgeordnete und Obmann der Unionsfraktionen im Rechtsausschuss betonte, dass sexuelle Belästigung in jeder Form inakzeptabel sei und keinen Platz in der Gesellschaft habe – weder am Arbeitsplatz noch im Alltag. plum wies darauf hin, dass das Bürgerliche Gesetzbuch bereits einen schnellen und wirksamen Rechtsschutz biete. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD sei zudem eine Reform des AGG vereinbart worden. Man prüfe weiteren Handlungsbedarf, warnte jedoch vor unüberlegten Schnellschüssen.

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