Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur AfD
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, äußerte sich wenig überrascht über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Das Gericht entschied, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bis zum abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen darf. „Davon sind wir immer ausgegangen“, sagte Baumann dem TV-Sender „Welt“ am Donnerstag.
Äußerungen von Bernd Baumann
baumann bezeichnete die Vorwürfe gegen die AfD als „Unsinn“ und verglich die Grundpositionen der Partei mit früheren Positionen der CDU. Er kritisierte die „Altparteien“ und deren Umgang mit der AfD. „Das ist ein ganzer dummer Popanz von Altparteien, die abgewählt werden“, so Baumann.
Gerichtliche Feststellungen
Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass es Anhaltspunkte für Bestrebungen innerhalb der AfD gibt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Diese Bestrebungen prägen die Partei jedoch nicht so stark, dass eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.Das gericht sieht weiterhin einen starken Verdacht gegen die AfD, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten. Die Partei vertrete teilweise Forderungen, die nicht mit der verfassungsmäßigen Ordnung im Einklang stehen. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden. Das Hauptsacheverfahren dauert an.











