AfD-Fraktionsvorstand leitet ordnungsverfahren gegen Rüdiger Lucassen ein
Die Fraktionsspitze der AfD-Bundestagsfraktion will den Abgeordneten Rüdiger Lucassen wegen öffentlicher Kritik an Björn Höcke disziplinieren. Der Vorstand um Alice Weidel und Tino Chrupalla beschloss nach einem Bericht der Zeitung „Welt“ in einer Sitzung am Montag die Einleitung eines ordnungsverfahrens gegen Lucassen.
Hintergrund: Bundestagsrede zur wehrpflicht
Öffentliche Kritik an Äußerungen von Björn Höcke
Lucassen, verteidigungspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, war Anfang Dezember in einer Bundestagsrede zur Wehrpflicht auf Höcke zu sprechen gekommen. „Der Thüringer Landesvorsitzende meiner eigenen Partei hielt am Mittwoch eine Rede“, sagte er. „In dieser Rede kommt er zu dem Schluss, dass Deutschland es nicht mehr wert sei, dafür zu kämpfen. Was hätten wohl die Männer und Frauen der Befreiungskriege dazu gesagt? Sie wären diesem Befund niemals gefolgt.“
Grundlage des Verfahrens in der Geschäftsordnung
Laut der Geschäftsordnung der AfD-Bundestagsfraktion, aus der die „Welt“ zitiert, können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden, „wenn ein Mitglied die Fraktion durch ein Tun oder Unterlassen geschädigt hat“. Eine „Schädigung der Fraktion“ liege demnach vor, wenn ein Fraktionsmitglied „gegen fraktionsinterne Normen oder Beschlüsse der Fraktionsorgane in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verstößt“.
Mögliche Ordnungsmaßnahmen gegen Lucassen
Vorgesehene Rüge als mildeste Maßnahme
der Vorstand sieht für Lucassen eine Rüge vor, die mildeste Ordnungsmaßnahme. Grundsätzlich möglich sind nach der Geschäftsordnung auch Ordnungsgelder, Auftritts- und Redeverbote, Ämtersperren oder der Ausschluss aus der Fraktion.
Der „Verdacht einer Fraktionsschädigung“ beziehe sich nach Angaben in einem Schreiben im Auftrag des Vorstands nicht auf den Inhalt von Lucassens Position. Er ergebe sich vielmehr daraus, dass der Abgeordnete „eine aktuell intensiv geführte innerfraktionelle Debatte in einer Plenarrede zur öffentlichen Kritik der auch innerfraktionell vertretenen Gegenposition gemacht und damit absehbar erhebliche negative Presse ausgelöst“ habe.
Weiteres Verfahren und Zeitplan
Lucassen wird bis Freitag die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Vorstand der AfD-Bundestagsfraktion will im Januar offiziell entscheiden, ob und in welcher form eine Ordnungsmaßnahme verhängt wird.











