Bundesregierung verweist bei möglicher Feiertagsstreichung auf Länderzuständigkeit
Nach dem Vorschlag zweier Wirtschaftsweiser, zur Ankurbelung der Wirtschaft einen Feiertag zu streichen, verweist die bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder. „Rein formal ist es so, dass es nur einen Feiertag in der Bundeszuständigkeit gibt, das ist der Tag der Deutschen Einheit“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille am Freitag auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Ob dieser Feiertag als arbeitsfreier Tag gestrichen werden könnte, ließ er offen.
„Alles andere liegt in der Verantwortung der Länder“, ergänzte Hille. Diskussionen über die Abschaffung von Feiertagen aus wirtschaftlichen Gründen gebe es „immer wieder mal“, so der Sprecher weiter.
Bundesregierung will Wirtschaft zügig stärken
Die Bundesregierung habe die neuesten Ergebnisse des Sachverständigen-Gutachtens „zur Kenntnis genommen“, erklärte Hille.Man sei sich der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen bewusst. Ziel der bundesregierung sei es, „möglichst zügig“ Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft zu beschließen. Dabei stehe man jedoch unter „schwierigen Haushaltsbedingungen“.
Wirtschaftsweise empfehlen Feiertagsstreichung zur wirtschaftsbelebung
bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte zuletzt wiederholt betont, dass die Deutschen mehr arbeiten müssten. Die Wirtschaftsweisen hatten am Mittwoch ihre Frühjahrsprognose vorgestellt und für das Jahr 2025 eine Stagnation der Wirtschaft prognostiziert. Sowohl die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, als auch das Mitglied Veronika Grimm bezeichneten die Streichung eines Feiertages als sinnvoll und erklärten, jetzt sei „die richtige Gelegenheit, an so was zu denken“.
Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) könnte ein zusätzlicher Arbeitstag zwischen fünf und 8,6 Milliarden Euro zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) beitragen, was etwa 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung entspricht. laut Umfragen stößt diese Maßnahme jedoch auf große Ablehnung in der Bevölkerung.