Rund 60.000 Migranten in Ceuta angekommen – 34 Tote bestätigt

Grenzübergang zwischen Ceuta und Marokko (Archiv)

Die Zahl der Migranten, die in den vergangenen Tagen die spanische Nordafrika-Exklave Ceuta erreicht haben, beträgt 60.000

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Migrantenansturm auf Ceuta

Die Zahl der Migranten, die in den vergangenen Tagen die spanische Nordafrika-Exklave Ceuta erreicht haben, ist auf 60.000 gestiegen. Dies teilte Regionalpräsident juan Jesus Vivas am Freitag mit. Die Zahl der Todesopfer bei den Überquerungen ist auf 34 angestiegen, nachdem zuvor von 27 Toten die Rede war.

Kritik an Grenzsicherung

Spanische Beamte hatten zuvor geschätzt, dass etwa 50.000 Migranten in den letzten 24 stunden die Grenze zur Enklave überschritten hatten. Der Zusammenbruch der Grenzsicherung führte zu Kritik von europäischen Staats- und Regierungschefs. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) forderte Spanien auf, die Situation in Ceuta „schnellstmöglich wieder in den Griff zu bekommen“.

Reaktionen der spanischen Regierung

Der spanische Ministerpräsident pedro Sanchez hielt am Freitag eine Pressekonferenz in Ceuta ab. Er bezeichnete die Ereignisse als „Angriff“ und Verletzung der territorialen Integrität Spaniens. Die Regierung werde alle staatlichen Mittel einsetzen, um die Sicherheit Ceutas zu gewährleisten. Die Rückführung der Migranten, die illegal nach Ceuta eingereist sind, werde beschleunigt. In Zusammenarbeit mit den Behörden in Ceuta hat die Zentralregierung ein temporäres Zentrum zur Dokumentation der Personen vorbereitet, um die Rückführung zu erleichtern.Zudem werde die spanische Guardia Civil Bojen am Wellenbrecher einsetzen,um eine Barriere zu schaffen.

Hintergrund der Situation

Kritiker machen unter anderem ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von Spanien für die Entwicklung in Ceuta verantwortlich. Das gericht hatte Pushbacks im Meer für illegal erklärt und rechtsstaatliche Verfahren gefordert. Für Migranten, die auf dem Seeweg oder schwimmend spanischen boden erreichen, sind Einzelfallprüfungen nötig und es gilt das Recht auf Rechtsbeistand.

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