Bundeskabinett beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung der Europäischen Union beschlossen. Das Gesetz legt die nationalen Behörden fest, die für die Umsetzung der Verpflichtungen aus der KI-Verordnung zuständig sind. Zudem enthält es Klarstellungen zur „staatsfernen Medienaufsicht“ in Deutschland und zur Zuständigkeit der Länder im Presse- und Rundfunkbereich.
Aufsichtsstrukturen und Transparenzpflichten
Das Gesetz betrifft insbesondere die Aufsichtsstrukturen zur Einhaltung der Transparenzpflichten. Dazu gehört die Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Nachrichtentexten, wie aus dem Kanzleramt verlautete.
Kulturstaatsminister Weimer zur Bedeutung des Gesetzes
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer betonte: „Insgesamt ist das Durchführungsgesetz nur einer von vielen Bausteinen hin zu einem abgestimmten, europäischen Ordnungsrahmen für KI.