Haftstrafe für ehemaligen krah-Mitarbeiter wegen Spionage
Der frühere Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, Jian G.,ist vom Oberlandesgericht Dresden wegen spionage für China zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. das gericht sah die geheimdienstliche Agententätigkeit des Angeklagten in einem besonders schweren Fall als erwiesen an.
Spionagetätigkeit im Europäischen Parlament
Jian G. soll während seiner Tätigkeit im Abgeordnetenbüro von Maximilian Krah im Europäischen Parlament zwischen 2019 und 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergegeben haben. Darüber hinaus habe er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen und chinesische Dissidenten ausgespäht.
Verteidigung und Urteil
Jian G. wies die Vorwürfe zurück und erklärte, nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet zu haben. Sein anwalt forderte einen Freispruch mangels hinreichender Beweise. Die Generalbundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von siebeneinhalb jahren beantragt.
Urteil gegen Mitangeklagte
Die mitangeklagte mutmaßliche Komplizin wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Halle/Leipzig Daten geliefert zu haben. im Prozess räumte sie die Weitergabe der Daten ein, bestritt jedoch, von der Agententätigkeit gewusst zu haben.
Ermittlungen gegen Maximilian Krah
Gegen Maximilian Krah selbst ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft dresden in einem separaten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Krah hatte erklärt, nichts von der agententätigkeit seines ehemaligen Mitarbeiters gewusst zu haben.