Genehmigung für Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat die Beförderung von Atommüll vom rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus im Münsterland genehmigt. Laut Angaben der Behörde betrifft die Genehmigung den Transport von 152 Behältern.
Details zu den Behältern und Genehmigungsbedingungen
In den Behältern befinden sich rund 300.000 Brennelement-Kugeln aus dem früheren Versuchsreaktor in Jülich. Die erteilte Beförderungsgenehmigung ist bis zum 31. August 2027 befristet und wurde auf Antrag der Genehmigungsinhaberin unter Sofortvollzug gestellt. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung haben Rechtsbehelfe gegen die Beförderungsgenehmigung keine aufschiebende Wirkung.Die genaue Terminierung der Transporte wird in Abstimmung mit den zuständigen Aufsichts- und Polizeibehörden festgelegt.
Hintergrund zur Räumung und Lagerung
Das Zwischenlager in Jülich musste geräumt werden, da die Betreiberin die erforderlichen Sicherheitsnachweise nicht erbringen konnte. Für das Inventar des Jülicher Versuchsreaktors besteht seit 2016 eine Aufbewahrungsgenehmigung im Zwischenlager Ahaus. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eine Klage gegen diese Genehmigung abgewiesen hatte,gilt der Abtransport der Brennelemente nach Ahaus als einzige umsetzbare Option zur sicheren Aufbewahrung der Abfälle.