Einleitung
Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), hat nach der Veröffentlichung der Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) Maßnahmen gegen Diskriminierung in Behörden gefordert. Die Studie wurde vom Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt durchgeführt.
Hauptteil
Pawlik erklärte gegenüber der „rheinischen Post“, dass Rassismus nicht nur in Form von Hass und Gewalt auftrete, sondern auch in Vorurteilen und Denkmustern, die unbewusst prägen.Sie betonte, dass Rassismus auch in Behörden vorkomme und dort Handlungsweisen sowie Routinen beeinflussen könne, die diskriminierend wirken. Das Handeln staatlicher Institutionen wie Verwaltung, Polizei, Bildungssystem oder Justiz sei entscheidend für das Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit.
Entscheidungsträger in diesen Bereichen hätten eine große Verantwortung, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken, ohne einen Generalverdacht gegen Institutionen zu hegen. Pawlik betonte, dass jegliche Form von Rassismus in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben dürfe.
Hintergrund
Neben dem Bundesinnenministerium wird auch die Antirassismusstelle die Ergebnisse der Studie auswerten. pawlik kündigte an, die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen zu lassen, den sie innerhalb der Bundesregierung koordiniert.
Für die Inra-Studie erhielten Wissenschaftler erstmals umfassenden Zugang zu staatlichen Institutionen und untersuchten über drei Jahre Rassismus in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden. Der Abschlussbericht zeigt, dass rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar ist, sich jedoch selten in offenen Anfeindungen äußert. Vielmehr stecke sie in Routinen, Entscheidungsspielräumen und der Organisationskultur.
Auf struktureller Ebene weist die Studie auf zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen hin, die Diskriminierung begünstigen. So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern, wodurch Betroffene sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen können.











