Gericht stoppt vorläufig Einstufung der AfD als extremistisch
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert extremistisch im Eilverfahren vorerst gestoppt. Bundesinnenminister Alexander dobrindt (CDU) betont die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens. Das Gericht stellte fest, dass es Anhaltspunkte für Bestrebungen innerhalb der AfD gibt, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Diese prägten die Partei jedoch nicht so stark, dass eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.
reaktionen auf die Entscheidung
Dobrindt erklärte, das Gericht habe deutlich gemacht, dass die Hürden für eine Einstufung hoch seien und es auf eine im Gesamtbild beherrschende Prägung ankomme. Er betonte, dass man die AfD „wegregieren“ und nicht „wegverbieten“ wolle. Der Rechtspolitiker Till Steffen (Grüne) kritisierte die Entscheidung und forderte das Bundesamt für verfassungsschutz auf,Beschwerde einzulegen. Er warf dem Gericht vor, die strategie der AfD verkannt zu haben.
Hintergrund der Einstufung
Am 2.Mai 2025 hatte der Verfassungsschutz die AfD aufgrund eines internen Gutachtens von einem „Verdachtsfall“ zu einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Die AfD erhob am 5. Mai 2025 Klage gegen diese Hochstufung und stellte einen Eilantrag. Das Verwaltungsgericht Köln entschied im Eilverfahren, dass die Bestrebungen innerhalb der AfD derzeit nicht das Gesamtbild der Partei beherrschend prägen.











