Gerichtsbeschluss zur Einstufung der AfD
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag und gab damit einem eilantrag der AfD im Wesentlichen statt. Gegen den Beschluss können die Beteiligten noch Beschwerde einlegen.
Begründung des Gerichts
Das Gericht stellte fest, dass es zwar Anhaltspunkte für Bestrebungen innerhalb der afd gebe, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Diese prägten die Partei jedoch nicht so stark, dass eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne. Der Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehe weiterhin, doch im Eilverfahren konnte keine entsprechende Prägung festgestellt werden, die das Gesamtbild der Partei beherrscht.
Details zur Entscheidung
Das Gericht sah keine hinreichende Gewissheit,dass die AfD deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen wolle. Die Deutung des Remigrationsbegriffs der AfD durch den Verfassungsschutz als Ausdruck eines völkischen Volksbegriffs konnte das Gericht nicht aus den vorgelegten Belegen entnehmen.
Hintergrund der Hochstufung
Am 2. Mai 2025 hatte der Verfassungsschutz bekannt gegeben, die AfD von einem Verdachtsfall zu einer gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochzustufen. die Anhaltspunkte für bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hätten sich bestätigt. Die AfD habe ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, das zu einer migranten- und muslimfeindlichen Haltung führe.
Reaktion der AfD
Am 5. Mai 2025 erhob die AfD Klage gegen die Hochstufung und die öffentliche Bekanntgabe. Sie stellte zudem einen Eilantrag.Das Eilverfahren umfasst umfangreiche Stellungnahmen und Akten des Verfassungsschutzes mit einem Datenvolumen von 1,5 Terabyte.











