Bündnis sahra Wagenknecht klagt vor Bundesverfassungsgericht
Das „Bündnis Sahra wagenknecht“ (BSW) hat angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Neuauszählung der Bundestagswahl zu fordern. Am Montag stellte das Bündnis seine Argumente vor.Bei der Bundestagswahl 2025 war das BSW knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert.
Argumentation des BSW
BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht erklärte bei einer Pressekonferenz,dass die Klage nicht darauf abziele,ein Mandat im Bundestag zu erhalten.Vielmehr gehe es darum,korrekt zu ermitteln,was die Wähler vor einem Jahr gewählt hätten. Wagenknecht betonte, dass die fehlenden 9.500 Stimmen, die dem BSW angeblich fehlen, die zusammensetzung des Bundestages erheblich beeinflussen könnten. Sie stellte die demokratische Legitimation der aktuellen Koalition infrage.
Reaktion des Bundestages
im Dezember 2025 hatte sich der Bundestag gegen eine Neuauszählung ausgesprochen. Der Wahlprüfungsausschuss wies die Einsprüche des BSW als unbegründet zurück. Es seien keine Wahlfehler festgestellt worden, und die bundeswahlleiterin sowie die 16 Landeswahlleiter hätten alle Hinweise präzise geprüft.
Stimmen aus der BSW-Führung
Der BSW-Parteivorsitzende Fabio De Masi kritisierte, dass der Bundestag statistische Anomalien nicht aufgeklärt habe. Er verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1991, das bei knappen Ergebnissen und belegten Zählfehlern eine vollständige Neuauszählung fordere. Amira Mohamed Ali, ebenfalls Parteivorsitzende, warf dem Bundestag vor, die Neuauszählung mit einer „hanebüchenen Begründung“ abgelehnt zu haben. sie präsentierte Zahlen, die darauf hindeuten sollen, dass Stimmen für das BSW fälschlicherweise einer anderen Partei zugeordnet worden seien. Mohamed Ali betonte die Notwendigkeit einer gerichtlichen Klärung durch das Bundesverfassungsgericht.











