Verurteilung von Maja T. in Ungarn
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Verurteilung von Maja T. zu acht Jahren Haft durch ein ungarisches Gericht als zwangsläufig bezeichnet. Maja T. sei Mitglied einer linksextremistischen Gruppe, die Angriffe mit Schlagstöcken und Gummihämmern verübt habe, sagte Dobrindt dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Hintergrund der Vorwürfe
Der non-binären Person Maja T.aus deutschland wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest mehrere mutmaßliche Rechtsextremisten angegriffen und teils schwer verletzt zu haben. Laut Dobrindt hätten die Angriffe zu schwersten Körperverletzungen geführt, darunter ein schädelbruch.
Rechtliche Aspekte
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Auslieferung von Maja T. nach ungarn für rechtswidrig erklärt. Dennoch liegt laut Berliner generalstaatsanwaltschaft eine Garantieerklärung für eine Rücküberstellung nach Deutschland vor.Dobrindt verteidigte das ungarische Gerichtsverfahren und das Urteil, da die Straftaten in Ungarn begangen worden seien.











