Grünen-Fraktion klagt gegen neue Regelung zu sicheren Herkunftsstaaten
Die Grünen-Bundestagsfraktion hat beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die neue Befugnis der Bundesregierung eingereicht, sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung zu benennen. Die Fraktion argumentiert, dass das Grundgesetz diese Entscheidung dem Bundestag und dem Bundesrat vorbehält. Der „Spiegel“ berichtet,dass die 62-seitige Klageschrift bereits in Karlsruhe eingegangen ist.
Hintergrund der Klage
Das Kabinett hatte kürzlich beschlossen, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Diese Regelung tritt am 1.Februar 2026 in Kraft. Asylanträge aus diesen Ländern können schneller abgelehnt werden. Sichere Herkunftsländer sind Staaten, in denen laut Gesetzgeber keine staatliche Verfolgung droht und die Menschenrechte gewahrt werden.
Stimmen aus der Grünen-Fraktion
Irene Mihalic, Erste parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, erklärte dem „spiegel“, die Fraktion werde diese „grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages“ nicht hinnehmen. Sie betonte die Bedeutung des Rechtsstaats. Der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen kritisierte, dass Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) Marokko, Tunesien und Algerien ohne parlamentarische Debatte zu sicheren Herkunftsstaaten erklären wolle, trotz der Verfolgung politischer Oppositioneller, Journalisten und queerer Personen in diesen Ländern.











