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Home Nachrichten Vermischtes

Hubig rechtfertigt geplanten Wahlrechtsentzug bei Volksverhetzung

by Redaktion
16. Januar 2026 - Updated On 17. Januar 2026
in Vermischtes
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat den geplanten Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung gerechtfertigt

Hubig verteidigt geplanten Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat den geplanten Entzug des passiven Wahlrechts bei strafbarer Volksverhetzung verteidigt. Es gehe um den Schutz und die stärkung der Demokratie, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagsausgabe). Darauf habe sich die Koalition im Koalitionsvertrag verständigt.

Zunahme von Volksverhetzung

Strafbare Volksverhetzung habe in den vergangenen Jahren stark zugenommen, erklärte Hubig. Es gehe dabei um Angriffe auf die Menschenwürde, Aufstachelung zum Hass gegen Juden und Migranten, Holocaust-Leugnung sowie aufforderungen zu Gewalt. Dem müsse stärker Einhalt geboten werden, sagte die Ministerin.

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Geplanter Gesetzentwurf und Meinungsfreiheit

Option auf Entzug des passiven Wahlrechts

Hubig reagierte auf Vorwürfe,ihr Ende Dezember vorgelegter Gesetzentwurf solle die Meinungsfreiheit einschränken. Es gehe um gravierende Fälle von Volksverhetzung.Wenn jemand wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt werde, könne ein gericht entscheiden, ob es zusätzlich das passive Wahlrecht entziehe, so die Ministerin.

Bereits bestehende rechtslage

„Wir ändern das Recht hier punktuell: Denn unser Strafgesetzbuch kennt den Entzug des passiven wahlrechts schon heute“, erklärte Hubig. Wichtig sei zudem, dass der Entzug des passiven Wahlrechts zeitlich auf fünf Jahre begrenzt sei.Bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung sei er lediglich eine Option. Die Entscheidung treffe ein unabhängiges Gericht.

Abgrenzung zur AfD

Auf die Frage, ob sich das geplante Gesetz gegen die AfD und deren Thüringen-Chef björn Höcke richte, antwortete Hubig: „Nein.Volksverhetzung wird doch nicht exklusiv aus einer Ecke begangen.“ Die Gerichte sollten die Möglichkeit erhalten, bei besonders schweren Fällen angemessen reagieren zu können, unabhängig davon, aus welcher Richtung gehetzt werde. Mit Blick auf die AfD-Kritik ergänzte sie: „Wenn sich bestimmte Parteien nun besonders angesprochen fühlen, dann nehme ich das interessiert zur Kenntnis.“

Originalquelle: DTS Nachrichtenagentur
Tags: DEUGesellschaftJustizNormalWahlen
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