Mehr als 100.000 Visa zum Familiennachzug bis Ende November erteilt
Bis Ende November sind in diesem Jahr trotz Einschränkungen durch die schwarz-rote bundesregierung mehr als 100.000 Ausländer per Familiennachzug nach Deutschland eingereist. Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf das Auswärtige amt wurden 2025 insgesamt 101.756 Visa zum Familiennachzug erteilt.
Herkunftsländer und Verteilung der Visa
Hauptnationalitäten beim Familiennachzug waren dem Bericht zufolge Türken mit 14.907 erteilten Visa und Syrer mit 13.148 Visa. Es folgten Inder mit 9.286 Visa, Kosovaren mit 7.143 Visa und Albaner mit 4.426 Visa.
Unter den knapp 102.000 bis Ende November erteilten Visa entfielen etwa 37.200 auf den Nachzug von Kindern zu ihren Eltern. Rund 3.500 Visa wurden für den Nachzug von Eltern zu ihren Kindern ausgestellt. Für den Nachzug von Ehepartnern zu in Deutschland lebenden Ausländern wurden 44.400 Visa vergeben.Weitere 16.300 Visa gingen an ehepartner mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Entwicklung des Familiennachzugs seit 2016
2016 wurden erstmals mehr als 100.000 Visa zum Familiennachzug erteilt. Den bisherigen Höchststand gab es im Jahr 2023 mit mehr als 130.000 Nachzugsvisa. 2024 sank die Zahl wieder etwas, und dieser rückläufige Trend setzt sich nach den Zahlen des Auswärtigen Amts in diesem Jahr fort.
Als ein Grund gilt die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten im Juli. Dabei handelt es sich überwiegend um syrische Bürgerkriegsflüchtlinge.Die Bundesregierung hatte den Nachzug zu dieser Gruppe für zwei Jahre gestoppt. Zuvor durften bis zu 1.000 Angehörige dieser subsidiär Schutzberechtigten pro Monat nach Deutschland kommen.
Die Auswirkungen dieser Maßnahme zeigen sich in den Zahlen: Von den insgesamt rund 13.000 Familiennachzugsvisa für Syrer im laufenden Jahr wurden nach dem Nachzugsstopp für subsidiär Schutzberechtigte Ende Juli nur noch rund 2.000 erteilt.
Rechtslage beim Familiennachzug und neue Regelungen
Nachzugsrecht für die kernfamilie
Das Recht auf Familiennachzug gilt in der Regel für die Kernfamilie. Dazu zählen Ehepartner und minderjährige Kinder. Für wenige Härtefälle sind Ausnahmen vorgesehen.
Erweiterter Familiennachzug für Fachkräfte
Seit einer Reform durch die Ampelkoalition im März 2024 besteht zudem die Möglichkeit zum Nachzug von Eltern und Schwiegereltern von Hochqualifizierten und Fachkräften. Voraussetzung ist, dass diese Fachkräfte den Lebensunterhalt der gesamten Familie eigenständig sichern können.
Diese neu geschaffene Möglichkeit wurde im laufenden Jahr bis Ende November von etwa 150 nachziehenden Angehörigen genutzt.











