EU-Staaten einigen sich auf strengere Abschieberegeln
Die EU-Staaten haben sich auf strengere Regeln für Abschiebungen geeinigt. bei einem Treffen der zuständigen Minister wurde am Montag eine Einigung auf eine Verordnung erzielt, die Verfahren für die Rückführung von Personen beschleunigen und vereinfachen soll, die sich illegal in den Mitgliedstaaten aufhalten.
Inhalt der neuen Rückführungsverordnung
EU-weite verfahren und Pflichten für Betroffene
Mit der Verordnung werden EU-weite Verfahren für die Rückführung geschaffen. Sie legt Verpflichtungen für Personen ohne Aufenthaltsrecht fest und führt Instrumente für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ein. Zudem ermöglicht sie den Mitgliedstaaten, Rückführungszentren in Drittstaaten einzurichten.
Der dänische Minister für Einwanderung und Integration, Rasmus Stoklund, erklärte zu dem Beschluss, drei von vier irregulären Migranten, die eine Rückkehrentscheidung erhalten hätten, blieben weiterhin in der EU, anstatt in ihre Heimat zurückzukehren. Er zeigte sich überzeugt, dass die neuen Vorschriften dazu beitragen können, diese Zahlen zu verändern. Er betonte, dass erstmals Verpflichtungen für sich illegal aufhaltende Drittstaatsangehörige eingeführt würden und die Mitgliedstaaten ein erweitertes Instrumentarium erhielten, einschließlich längerer Haftzeiten und Einreiseverbote.
Maßnahmen bei Sicherheitsrisiken und gegenseitige Anerkennung
Die Verordnung sieht spezielle Maßnahmen für Personen vor, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Diese können mit einem Einreiseverbot belegt werden, das die übliche Höchstdauer von zehn Jahren überschreitet oder unbefristet ist.Die Mitgliedstaaten können zudem Haftstrafen verhängen, die länger als gewöhnlich vorgesehen sind.
Die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen ermöglicht es den Mitgliedstaaten, eine von einem anderen Mitgliedstaat erlassene Rückkehrentscheidung direkt durchzusetzen, ohne ein neues Verfahren einleiten zu müssen.
Weiteres Verfahren auf EU-Ebene
Die erzielte Einigung der EU-Staaten soll dem Rat als Grundlage für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem europäischen Parlament dienen. Ziel ist es, sich auf einen endgültigen Rechtstext für die neue Rückführungsverordnung zu einigen.











