Schadenersatzurteil gegen Mitglieder der „Letzten Generation"
Das Landgericht Hamburg hat zehn Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation" zu Schadenersatz verurteilt. Hintergrund ist die Blockade eines Flughafens durch sogenannte Klimakleber.Entscheidung des Landgerichts Hamburg
Urteil und Aktenzeichen
Nach einem schriftlich ergangenen Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 325 O 168/24) müssen die verurteilten Personen der Lufthansa-Gruppe Schadenersatz leisten.Höhe des Schadenersatzes
Die zehn Mitglieder der „Letzten Generation" wurden zur Zahlung von insgesamt 403.137,68 Euro an die Lufthansa-Gruppe verpflichtetHoher Schadenersatz gegen Mitglieder der „Letzten Generation“
Urteil des Landgerichts Hamburg
Zehn Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ sind wegen der Blockade des Flughafens Hamburg zu Schadenersatz in Höhe von insgesamt 403.137,68 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg fällte das Urteil in schriftlicher Form (Az.: 325 O 168/24). Die summe ist an die Lufthansa-Gruppe zu zahlen.
Sollten die Verurteilten den Betrag nicht begleichen, droht ihnen Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren. Zudem müssen sie die gesamten Verfahrenskosten tragen. Der streitwert lag bei 700.000 Euro.
Hintergrund der Blockade am Flughafen Hamburg
Ablauf der Aktion am 13. Juli 2023
Die zehn Verurteilten stammen nach Angaben aus Berlin (fünf Personen) sowie jeweils eine Person aus Freiburg, Nehms, Stuttgart und Leipzig. Sie waren am Morgen des 13. Juli 2023 durch den Zaun des Flughafens Hamburg auf das Gelände eingedrungen. In der Folge wurde der gesamte Flugbetrieb des Flughafens lahmgelegt.Im Namen der Lufthansa hatte deren Tochtergesellschaft Eurowings geklagt. Die Klage erfolgte zugleich im Namen der weiteren Lufthansa-Töchter Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines. insgesamt waren nach Angaben 8.500 Passagiere dieser Fluggesellschaften betroffen. am betreffenden Tag fielen 57 Flüge der Lufthansa-Gruppe aus.
Rechtliche Begründung und Schadenshöhe
Das Landgericht Hamburg wertete das Vorgehen der aktivisten als „Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“. Der zugesprochene Schadenersatz setzt sich laut Urteil aus unterschiedlichen Ersatzzahlungen der Fluggesellschaften an betroffene Passagiere, aus Verspätungskosten, zusätzlichen Kerosinkosten sowie entgangenem Gewinn zusammen.
Mögliche weitere Klagen gegen Klimaaktivisten
Signalwirkung für Flughäfen und Fluggesellschaften
Das Urteil des Landgerichts Hamburg zugunsten der Lufthansa-Gruppe könnte Ausgangspunkt weiterer Klagen gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ sein.Der Flughafen Düsseldorf hatte nach einer ähnlichen Aktion ebenfalls eine mögliche Klage geprüft. Auch die Fluggesellschaften Condor und Tuifly wollten mögliche Klagen bewerten.
Bundesweit hatten Flughäfen und Fluggesellschaften die Entscheidung aus Hamburg als Musterverfahren abgewartet.










