die Grünen-Bundestagsfraktion will gegen die Zweckentfremdung des Sondervermögens beim bundesverfassungsgericht klagen. Das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtete unter Berufung auf Grünen-Kreise, die fraktion prüfe derzeit diverse Klagemodalitäten. Nach dem Bericht reagiert die Opposition damit auf die Kritik zahlreicher Experten am Umgang der Bundesregierung mit dem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen Infrastruktur.
Kritik am Umgang mit dem Sondervermögen
Der Sachverständigenrat der Bundesregierung kritisierte in seinem Jahresgutachten in der vergangenen Woche, dass die Mittel nicht zusätzlich zu ohnehin geplanten Investitionen eingesetzt würden. „Umfangreiche mittel ersetzen reguläre Haushaltsausgaben“,heißt es in dem Gutachten. Die Ökonomen bemängelten auch, dass es für die Länder und den Klima- und Transformationsfonds keinerlei Verpflichtung gebe, die Mittel zusätzlich einzusetzen.
Verfassungsrechtlicher Hintergrund
Der Verfassungsrechtler Kyrill-Alexander schwarz von der Universität Würzburg hält die Zweckentfremdung beim Sondervermögen für „verfassungsrechtlich höchst fragwürdig“.Im Gespräch mit dem „focus“ verwies der Jurist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2023, das an die „strikte Bindung und justiziabilität der Finanzverfassung“ erinnere. Damals rügte Karlsruhe die Umwidmung von Corona-Finanzmitteln in den Klima- und Transformationsfonds durch die Ampelregierung.
Prozessuale Hürden
Der Grünen-haushaltspolitiker Sebastian Schäfer sieht verfassungsprozessuale Schwierigkeiten. „ein zentrales prozessuales problem in Bezug auf die Verfassungskonformität des Bundeshaushalts ist, dass wir - anders als die Union in der letzten Legislaturperiode - selbst keinen Normenkontrollantrag gegen den Bundeshaushalt beim Bundesverfassungsgericht einreichen können“, sagte er dem „Focus“. Dafür wäre ein Viertel der Mitglieder des Bundestags notwendig. „Wir prüfen jedoch etwaige Optionen“, so Schäfer.







