die für diesen Herbst erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer verzögert sich.Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage der Neuen Osnabrücker Zeitung (Donnerstagsausgabe). Im laufenden Jahr werde es keine Entscheidung mehr geben; es sei offen, wie lange das Verfahren noch dauern werde. Geklagt hat ein Erbe, der sich gegenüber den derzeitigen Begünstigungen für betriebsvermögen bei Erbschaften benachteiligt sieht.
Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
Der Beschwerdeführer richtet sich gegen Ausnahmeregelungen für Betriebsvermögen im Erbschaftsteuerrecht. Das Bundesverfassungsgericht ließ offen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
reaktionen und Forderungen
Netzwerk Steuergerechtigkeit
Julia Jirmann vom Netzwerk steuergerechtigkeit forderte die Abschaffung von Ausnahmeregelungen. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens brauche es eine Debatte, ob Deutschland eine „Erbengesellschaft“ weiter vorantreiben oder eine „Leistungsgesellschaft“ sein wolle, sagte sie der Zeitung. Für „superreiche Unternehmenserben“ gebe es weiterhin Schlupflöcher und Ausnahmetatbestände. eine Reform, die diese Privilegien abschaffe und dafür sorge, dass alle Vermögen entsprechend ihrer Größe und Leistungsfähigkeit angemessen besteuert würden, würde nach ihrer Einschätzung für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Sie zeigte sich „relativ sicher“,dass das Erbschaftssteuerrecht in seiner aktuellen Ausgestaltung nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Angesichts drohender Kürzungen in sozialen Bereichen wäre es aus ihrer sicht gerecht, wenn der Staat indirekte Subventionen über die Erbschaftsteuer für besonders Reiche zurückfahre.
Hintergrund
Der Sachverständigenrat der Deutschen Wirtschaft hat sich in seinem Jahresgutachten dafür ausgesprochen, die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu reformieren, um eine gleichmäßigere Besteuerung aller Vermögensarten zu erreichen. Arbeitgebervertreter lehnen eine solche Reform ab.






