Bundesumweltminister Schneider fordert weniger Spaltung beim Klimaschutz
Klimaschutz als gesellschaftliches Streitthema
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat sich für eine Entpolarisierung der Klimaschutzdebatte ausgesprochen. Im „Interview der Woche“ der ARD erklärte Schneider, Klimaschutz sei in den vergangenen Jahren zu einem Teil gesellschaftspolitischer Polarisierung geworden. Er verwies auf die sogenannten Klimakleber, die bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Unverständnis und Wut ausgelöst hätten. Gleichzeitig gebe es eine Verdammung der Klimaschutzpolitik von Seiten der politisch extremen Rechten, insbesondere bei der AfD.
Gesamte Gesellschaft beim Klimaschutz einbinden
Schneider betonte, dass beim Klimaschutz die gesamte Gesellschaft einbezogen werden müsse.„Das geht ja nicht gegen die leute. Und deswegen versuche ich, das Ganze zu entpolarisieren und auf die Vernunft zu setzen“, sagte der SPD-Politiker.
Beispiel Energieversorgung und ländlicher Raum
Als Beispiel nannte Schneider die Energieversorgung. Windräder und Solaranlagen stünden überwiegend auf dem Land,nicht in der Stadt. Dennoch gebe es eine Polarisierung zwischen Städtern, die als fortschrittlich gelten, und Menschen im ländlichen Raum, denen Rückständigkeit unterstellt werde. Diese Darstellung entspreche nicht der Realität, werde jedoch von der AfD verstärkt, so Schneider.Er forderte, dass Menschen im ländlichen Raum von Windkraftanlagen profitieren sollten, etwa durch eine Gewinnbeteiligung oder günstigeren strom. „Auf jeden Fall aber nicht den erhobenen Zeigefinger aus kreuzberg“, betonte Schneider.
Deutscher Beitrag zum Schutz der Tropenwälder
Schneider verteidigte die Entscheidung der Bundesregierung,bei der UN-Klimakonferenz in brasilien die Höhe des deutschen Beitrags für die „tropical Forest Forever Facility“ zunächst nicht zu nennen. Brasilien plant mit dem Investmentfonds, Länder für den Schutz der Tropenwälder zu unterstützen. Schneider erklärte, Deutschland wolle sich daran beteiligen.Vor einer Zusage müsse jedoch sichergestellt werden, dass die Mittel mit der Bundeshaushaltsordnung vereinbar sind. Am Ende werde es ein „namhafter, nennenswerter“ Betrag sein.








