Kritik an Nichtwahl von Clara Bünger in den Geheimdienst-Ausschuss
Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hat die Nichtwahl der Linken-Abgeordneten clara Bünger in den Geheimdienst-Ausschuss des Bundestags kritisiert. Brosius-Gersdorf erklärte gegenüber „T-Online“, dass die Entscheidung aus ihrer Sicht verfassungsrechtlich bedenklich sei.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Brosius-Gersdorf betonte, dass jeder Ausschuss des Bundestags grundsätzlich ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und dessen Zusammensetzung widerspiegeln müsse. Sie verwies darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem verfassungsrechtlichen Recht auf das freie Mandat der Abgeordneten das Recht auf gleichberechtigte Mitwirkung an der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Bundestags folge. die Fraktionen seien als politische Kräfte gleich und entsprechend ihrer stärke zu behandeln. Die Mitwirkungsbefugnis der Abgeordneten erstrecke sich auch auf die Ausschüsse des Bundestags.
Minderheitenschutz und Ausnahmen
Die spiegelbildliche Zusammensetzung der Ausschüsse entsprechend der Fraktionsstärke diene dem Minderheitenschutz und dem Schutz der opposition. Brosius-Gersdorf erklärte, dass grundsätzlich die Pflicht bestehe, die von den Fraktionen nominierten kandidaten in die ausschüsse zu wählen. Eine politische Abgrenzung, wie etwa eine Brandmauer zu den Linken, sei kein ausreichender grund, eine Kandidatin nicht zu wählen.
Eine Ausnahme könne jedoch bestehen, wenn ein Sachgrund vorliege. Dies könne etwa die Unzuverlässigkeit der betreffenden Fraktion oder die fehlende Vertrauenswürdigkeit des nominierten Kandidaten sein.
Vertrauenswürdigkeit im Geheimdienst-Ausschuss
Brosius-Gersdorf hob hervor, dass die Vertrauenswürdigkeit und verschwiegenheit der Mitglieder des Geheimdienst-Ausschusses von elementarer Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums sei. Eine Nichtwahl könne im Interesse der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Ausschusses gerechtfertigt sein, wenn eine Partei oder fraktion vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werde.zu den im Sommer gescheiterten Kandidaten der AfD äußerte sich Brosius-Gersdorf nicht.Die afd wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet.
hintergrund zur Ausschussbesetzung
Die Linke hatte vergangene Woche auch im zweiten anlauf keinen Sitz im Geheimdienst-Ausschuss (PKGr) des Bundestags erhalten. Die Abgeordnete Clara Bünger erreichte bei der Abstimmung im Plenum nicht die erforderliche Mehrheit. Das PKGr besteht aus neun Mitgliedern. Die beiden Sitze der AfD und der Sitz der Linkspartei sind derzeit unbesetzt. Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz ist aktuell der einzige Vertreter der Opposition im gremium. Die Union stellt drei Abgeordnete, die SPD zwei.





