Deutschland laut EU-Kommission in Risikogruppe bei Migration
Deutschland zählt nach einer aktuellen migrationsanalyse der EU-Kommission zu den Ländern, die einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt sein könnten. Dies teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit.
Weitere betroffene Länder
Neben Deutschland stuft die EU-Kommission auch Belgien, Bulgarien, Estland, Irland, frankreich, Kroatien, Lettland, Litauen, die Niederlande, Polen und Finnland als von Migrationsdruck bedroht ein. Gründe hierfür sind die hohe Zahl an Ankünften im Vorjahr, die anhaltende Belastung der Aufnahmesysteme oder die Gefahr einer instrumentalisierung von Migration, die im kommenden Jahr zu unverhältnismäßigen Verpflichtungen führen könnte.
Unterstützungsmaßnahmen der EU
Die genannten Staaten erhalten vorrangigen Zugang zum EU-Migrationsunterstützungspaket.ihre Lage wird bei Veränderungen zeitnah neu bewertet. Die EU-Kommission plant zudem eine Ausschreibung über 250 Millionen Euro zur Unterstützung beim Kauf von Drohnen und Anti-Drohnen-Technologien.
Situation in weiteren Mitgliedstaaten
Griechenland und Zypern stehen laut EU-Kommission aufgrund eines unverhältnismäßigen Anstiegs der Ankünfte im vergangenen Jahr bereits unter Migrationsdruck. Spanien und Italien sind ebenfalls betroffen, da sie eine hohe Zahl von Ankünften nach Seenotrettungen verzeichneten. Diese vier Mitgliedstaaten erhalten ab Mitte 2026 Zugang zum neuen Solidaritätspool der EU.
Kumulierte Belastung in weiteren Ländern
Bulgarien, Tschechien, Estland, Kroatien, Österreich und Polen sind aufgrund des kumulierten Drucks der letzten fünf Jahre mit einer erheblichen Migrationssituation konfrontiert. Diese Länder können einen vollständigen oder teilweisen Abzug ihrer Beiträge zum Solidaritätspool für das kommende Jahr beantragen.
Begleitung der Asylreform
Die Analyze dient der Begleitung der Umsetzung der Reform des europäischen Asylsystems (GEAS). Bestandteil des Pakets ist ein Solidaritätsmechanismus zur Entlastung besonders betroffener Mitgliedstaaten.
Weitere Schritte
Im nächsten Schritt ist es Aufgabe des Rates, den Vorschlag der Kommission anzunehmen und sich auf die Höhe des Solidaritätsmechanismus sowie die Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten entsprechend ihrem Anteil zu einigen.





