Verdacht auf ungarische Staatsbürgerschaft bei Ukraine-Flüchtlingen
Im laufenden Jahr wurden dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 1.136 Fälle von Schutzsuchenden gemeldet, bei denen der Verdacht auf eine ungarische Staatsangehörigkeit besteht. Dies teilte ein Sprecher der Behörde der „Welt am Sonntag“ mit.
Verdachtsmeldungen aus mehreren Bundesländern
In den vergangenen vier Wochen gingen 141 Verdachtsmeldungen aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ein. Seit Mai 2023 haben die Bundesländer dem Bamf insgesamt 9.640 Fälle übermittelt.
Identifizierte Staatsangehörigkeiten
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums konnten bisher 568 Personen mit einer ungarischen Staatsangehörigkeit identifiziert werden. In 5.825 Fällen wurde laut Bamf ausschließlich eine ukrainische Staatsangehörigkeit festgestellt.
Hintergrund und rechtliche Situation
Mehrere Landesministerien gehen davon aus, dass ein Teil der Betroffenen aus dem ukrainisch-ungarischen Grenzgebiet stammt und sowohl einen ungarischen als auch einen ukrainischen Pass besitzt. Als EU-Bürger können sie sich innerhalb der Europäischen Union frei bewegen und arbeiten. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf temporären Schutz und erhalten kein Bürgergeld.
Ein sprecher des thüringischen Migrationsministeriums erklärte, die Motivation der Betroffenen sei nicht bekannt. es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass leistungsrechtliche Aspekte eine Rolle spielen. Ukrainische Staatsangehörige, die die voraussetzungen der Massenzustromrichtlinie erfüllen, haben bei Mittellosigkeit unmittelbaren Zugang zu Leistungen nach dem SGB II.
prüfung und weitere Maßnahmen
Das Bamf übermittelt Verdachtsfälle an die zuständigen Behörden in Ungarn und der Ukraine, die die Staatsangehörigkeit prüfen. Besteht eine ungarische Staatsangehörigkeit, kann keine Aufenthaltserlaubnis für Kriegsflüchtlinge erteilt werden. EU-Bürger müssen das Land verlassen, wenn sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
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