SPD verteidigt Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten ohne Bundesrat
Stellungnahme von Sonja eichwede
die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede, hat die Pläne der Koalition verteidigt, der Bundesregierung künftig die Bestimmung asylrechtlich sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung zu ermöglichen. Bedenken hinsichtlich einer möglichen Verfassungswidrigkeit teilt Eichwede nicht. Sie verwies gegenüber der Wochenzeitung „Das Parlament“ darauf, dass die europäischen Regelungen diese Möglichkeit eröffneten.
Aktuelle Rechtslage und geplante Änderungen
Bislang erfolgt die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes durch ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Eichwede betonte,das Entscheidende sei nicht,ob die Bundesregierung oder Bundestag und Bundesrat einen solchen Beschluss fassen,sondern welche Voraussetzungen für eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten erfüllt sein müssen. An diesen Voraussetzungen solle sich nichts ändern.
Hintergrund und bisherige Erfahrungen
In der Vergangenheit sind vom Bundestag beschlossene Einstufungen sicherer Herkunftsstaaten mehrfach an der fehlenden Zustimmung des Bundesrates gescheitert. Eichwede erklärte, es habe wiederholt Situationen gegeben, in denen die Voraussetzungen für eine Einstufung vorlagen, die Entscheidung jedoch aus anderen Gründen nicht getroffen wurde.Dies sei kein zufriedenstellender Zustand. Sie betonte, dass zwar grundsätzlich das Parlament die Entscheidungen treffen solle, die Feststellung der Voraussetzungen könne jedoch auch durch die Exekutive erfolgen.