Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung bei Organspenden eingebracht
Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit sieben weiteren Bundesländern einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden vorgelegt. Dies teilte das nordrhein-westfälische gesundheitsministerium am Donnerstag mit.
Automatische Organspende für Volljährige geplant
Der Entwurf sieht vor, dass künftig alle volljährigen Menschen in Deutschland automatisch als Organspender gelten, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Die Initiative wird am Freitag im Bundesrat beraten.
Wartezeiten und Spenderzahlen
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte,die Widerspruchslösung könne Leben retten und Wartezeiten verkürzen. Nach Angaben von Eurotransplant warteten zum 1. Januar 2025 bundesweit fast 8.300 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, davon über 1.700 in Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 2.850 Organe gespendet, davon knapp 500 aus Nordrhein-Westfalen.
Regelungen zur Dokumentation und Rolle der Angehörigen
Der Gesetzentwurf enthält detaillierte Regelungen zur Dokumentation von Widersprüchen und zur rolle der Angehörigen. Ein Widerspruch kann im Organspende-Register,im Ausweis oder mündlich gegenüber Familienmitgliedern erklärt werden. Die Neuregelung würde zwei Jahre nach Verkündung in Kraft treten und von einer umfassenden Aufklärungskampagne begleitet werden.
Beteiligte Bundesländer
Nordrhein-Westfalen bringt den Antrag gemeinsam mit Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen ein.