Regierungspläne für Plattformabgabe bleiben unkonkret
Die möglichen Pläne der Bundesregierung für eine Digitalabgabe auf große Online-Konzerne sind bislang unkonkret. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor,über die der „Stern“ berichtet. Demnach prüft die Bundesregierung derzeit unterschiedliche Ausgestaltungen einer möglichen Abgabe für Online-Plattformen.
Kritik an fehlender Substanz
Misbah Khan, Vizefraktionsvorsitzende der Grünen, äußerte gegenüber dem „Stern“ Kritik an den bisherigen Aussagen von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer.Die Angaben zur möglichen Höhe der Abgabe, zur Auswahl der betroffenen Plattformen und zur Verwendung der Mittel blieben „vollkommen substanzlos“. Khan betonte, dass sich der von Weimer angedachte Plattform-Soli bislang auf einen unverbindlichen prüfauftrag beschränke. Regierungshandeln erfordere mehr als Schlagzeilen und Interviewauftritte.
Unklare Definitionen und Prüfauftrag
Wie genau der Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag ausgestaltet ist, bleibt laut der Antwort der Bundesregierung unklar. Auch welche Plattformen potenziell betroffen wären, geht aus den Angaben nicht hervor. Auf die Frage, was unter dem Begriff „Online-Plattformen“ zu verstehen sei und welche Geschäftsmodelle digitaler konzerne betroffen wären, verweist Kulturstaatsminister Weimer auf die laufende Prüfung. Eine abschließende Definition des Begriffs „Online-Plattform“ im Kontext des Prüfauftrags liege derzeit nicht vor.
Abgabesatz und Ausgestaltung noch offen
Kulturstaatsminister Weimer hatte zuvor im „Stern“ einen Abgabesatz von zehn Prozent als moderat und legitim bezeichnet.in der Antwort der Bundesregierung wird dies jedoch nicht bestätigt. Die Höhe der Abgabe ist Teil der laufenden Prüfung, ebenso wie eine steuerliche oder nichtsteuerliche Ausgestaltung im Sinne einer fiskalischen Sonderabgabe, die Bemessungsgrundlage, mögliche schwellenwerte sowie die potenziellen Auswirkungen auf die deutsche wirtschaft. Eine Schätzung zu möglichen Einnahmen könne erst nach Festlegung dieser Parameter erfolgen. Die Prüfung umfasst zudem eine Bewertung der europarechtlichen vereinbarkeit.