Unionsfraktion äußert sich zurückhaltend zur Reform der Schuldenbremse
der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, erklärte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass es keine vereinbarung darüber gebe, wie Ergebnisse zur Reform der Schuldenbremse im bundestag erzielt werden sollen. Bilger betonte: „Vereinbart ist eine Kommission, die sich mit der Reform der Schuldenbremse beschäftigt.“
grundgesetzänderung erfordert breite Unterstützung
Für eine weitreichende Reform der Schuldenbremse wäre eine Änderung des Grundgesetzes notwendig.In diesem Fall würde die Koalition Unterstützung der Linksfraktion benötigen, sofern Stimmen der AfD nicht ausschlaggebend sein sollen. Bilger stellte für die Union klar: „Es ist auch nicht vereinbart, dass wir mit den Linken sprechen oder mit ihnen eine Mehrheit finden müssen.“ Die Entscheidung liege letztlich beim Bundestag und seinen Abgeordneten.
Expertenkommission im Koalitionsvertrag vorgesehen
Im Koalitionsvertrag ist unter dem Punkt „Reform Schuldenbremse“ festgehalten: „Wir werden eine Expertenkommission unter Beteiligung des Deutschen Bundestages und der Länder einsetzen, die einen Vorschlag für eine Modernisierung der Schuldenbremse entwickelt, die dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung unseres Landes ermöglicht.Auf dieser Grundlage wollen wir die Gesetzgebung bis Ende 2025 abschließen.“