teilweise Erstattung der Warmmiete bei Bürgergeld-Haushalten
Im vergangenen Jahr haben die Jobcenter in Deutschland durchschnittlich 334.000 Haushalten im Bürgergeld nicht die vollen Kosten für die Warmmiete erstattet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkenfraktion im Bundestag hervor, über die der „Spiegel“ berichtet.
Betroffene Haushalte und durchschnittliche Belastung
Für 12,6 Prozent aller Haushalte im Grundsicherungssystem wurde demnach nur ein Teil der warmmiete übernommen. Im Durchschnitt mussten die betroffenen Haushalte 116 Euro aus dem Regelsatz für die Wohnkosten aufbringen.
Regelungen zur Erstattung der Wohnkosten
Im Rahmen der Grundsicherung werden laut Gesetz die „angemessenen“ Kosten der Unterkunft erstattet.Dazu zählen Kaltmiete, Nebenkosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten. die Höchstgrenzen für diese Kosten legen die mehr als 400 Kommunen individuell fest. Liegen die Wohnkosten über diesen Grenzen, erstattet das Jobcenter nur bis zur jeweiligen Höchstgrenze. Die Differenz müssen die Betroffenen aus dem Regelbedarf zahlen.In diesem Zusammenhang wird von einer Wohnkostenlücke gesprochen.
Unterschiede nach Haushaltsform
Für Alleinstehende liegt der Regelbedarf derzeit bei 563 Euro im Monat. Bei ihnen beträgt die Quote der betroffenen haushalte 11,9 Prozent, die durchschnittliche Wohnkostenlücke liegt bei 96,99 euro.Bei Alleinerziehenden waren es 13,6 Prozent, die im Schnitt 130,95 Euro selbst für die Wohnkosten aufbringen mussten. In Haushalten mit mindestens einem Kind unter sechs Jahren lag die Quote bei 12,2 Prozent und die durchschnittliche Wohnkostenlücke bei 146,41 Euro.
Debatte um Deckelung der Wohnkosten
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) brachte im ARD-Sommerinterview eine Deckelung der Wohnkosten im Bürgergeld zur Sprache. Der Duisburger Jobcenter-Leiter Frank Böttcher erklärte dem „Spiegel“,dass es diese Begrenzung bereits gebe. Sein Jobcenter fordere konsequent dazu auf, günstigeren Wohnraum zu suchen.Es würden maximal 8,50 Euro pro Quadratmeter übernommen, bei Singles dürfe die Miete nicht mehr als 425 Euro im Monat betragen. Kosten, die darüber hinausgehen, müssten aus dem Regelbedarf gezahlt werden.
Kritik an der aktuellen Regelung
Die Linkenabgeordnete Cansin Köktürk bezeichnete die situation als problematisch, da die Lücke mit Geld gefüllt werden müsse, das eigentlich für den täglichen Lebensunterhalt gedacht sei. Ihre Fraktionskollegin Sahra Mirow kritisierte den Mangel an günstigem Wohnraum und forderte, dass die Bundesregierung dafür sorgen müsse, dass im Bürgergeld die realen Wohn- und energiekosten übernommen werden.