Verordnung für ferngesteuertes Fahren in Kraft
Bundesverkehrsminister patrick schnieder (CDU) hat den Weg für das ferngesteuerte fahren per Telefahrer freigemacht. Kürzlich wurde eine entsprechende Verordnung im bundesgesetzblatt veröffentlicht, wie der Fachdienst Tagesspiegel Background berichtet.
Rechtsrahmen für Erprobung geschaffen
Christian Hirte, parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium, erklärte gegenüber Tagesspiegel Background: „mit der Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung haben wir einen klaren Rechtsrahmen für die Erprobung ferngelenkter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen.“ In einer fünfjährigen Erprobungsphase werde Innovation ermöglicht, ohne Sicherheit und verantwortung aus dem Blick zu verlieren.Die Verordnung ermögliche neue Mobilitätskonzepte und lege den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung.
Funktionsweise des ferngesteuerten Fahrens
Beim teleoperierten Fahren beziehungsweise Fernlenken wird das Fahrzeug durch eine Fahrerin oder einen Fahrer aus einer Betriebszentrale heraus per Mobilfunk ferngesteuert. Der Platz hinter dem Steuer im Auto bleibt dabei leer.
Bisherige rechtliche Situation
bislang fehlte in Deutschland eine rechtliche Grundlage für diese Technologie. Im Gesetz zum autonomen Fahren war das ferngesteuerte Fahren nicht vorgesehen. Start-ups wie Vay aus Berlin oder Fernride aus München ließen ihre ferngesteuerten Fahrzeuge daher bislang nur auf privatgelände oder per Ausnahmegenehmigung fahren oder setzten sie im Ausland ein.