Debatte um AfD-Verbot: Schlagabtausch zwischen CDU und SPD
In der Diskussion um ein mögliches Verbot der AfD kommt es zu einem offenen Schlagabtausch zwischen zwei führenden Landespolitikern von CDU und SPD.
Kritik an Einschätzung der Berliner Justizsenatorin
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hatte zu Wochenbeginn erklärt, ein bundesweites Verbotsverfahren gegen die AfD sei aussichtslos. Thüringens Innenminister Georg maier (SPD) wirft ihr daraufhin mangelnde Fachkenntnis vor. Maier sagte der „Süddeutschen Zeitung“, Badenberg behaupte, es fehle der Nachweis, dass die AfD planvoll und aggressiv ihre völkische Politik umsetzen wolle. Er kritisierte, Badenberg habe sich offensichtlich zuletzt nicht mehr intensiv mit der AfD beschäftigt.
Spannungen in der Koalition
Mit dem Streit zwischen den Ressortchefs verschärft sich die Auseinandersetzung innerhalb der Koalition, die in der Frage eines AfD-Verbots uneins ist. Die SPD hatte sich auf ihrem Bundesparteitag Ende Juni für die Vorbereitung eines Verbotsverfahrens ausgesprochen. Maier fordert trotz Widerstands aus der Union, an dieser Linie festzuhalten. Er bezeichnet die AfD als Partei, die eindeutig gegen die Menschenwürde verstoße. Sie definiere „Volk“ so, dass nur dazugehöre, wer ethnisch oder kulturell in ihr Raster passe. Wer dem nicht entspreche, sei ein Mensch zweiter Klasse. Dies betreffe auch Deutsche mit Migrationshintergrund wie Badenberg. Maier betonte, diese müssten schlimmstenfalls mit Ausbürgerung und Deportation rechnen. Badenberg wurde im Iran geboren und kam im Alter von zwölf Jahren nach Deutschland.
Bewertung der AfD durch den Thüringer Innenminister
Maier sieht in der AfD eine ernsthafte Bedrohung für die Demokratie. Die Partei agiere in den Parlamenten destruktiv, mache Abgeordnete verächtlich und diskreditiere Gerichte. Sie gehe dabei aggressiv-kämpferisch vor und verbreite im großen Stil Verschwörungserzählungen wie die vom sogenannten „Großen Austausch der Bevölkerung“.
Position der Berliner Justizsenatorin
Badenberg hatte zu Wochenbeginn betont, dass der für ein Verbotsverfahren notwendige Nachweis eines planvollen und kämpferischen Vorgehens gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung schwer zu erbringen sei.