Weber fordert Entsendung inländischer Polizisten an EU-Außengrenzen
Der Vorsitzende der Europäischen Volkspartei und stellvertretende CSU-vorsitzende manfred Weber hat sich für die Entsendung inländischer Polizisten an die EU-außengrenzen ausgesprochen. In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ erklärte Weber: „Wenn wir beispielsweise alle Beamten, die derzeit innereuropäisch Grenzen sichern, an die Außengrenze senden würden, dann wäre das wuchtig.“ Er betonte,dass bei einem gesamteuropäischen Ansatz die Polizeikontrollen an den innereuropäischen Grenzen schrittweise zurückgefahren werden könnten.
Europäische Lösungen für Migration
Weber hob hervor, dass „illegale migration“ langfristig nur europäisch in den Griff zu bekommen sei. Nationale Ansätze müssten in eine gemeinsame europäische Lösung überführt werden. Dies beginne mit dem Migrationspakt, der Modelle wie die Durchführung von asylverfahren in Drittstaaten – etwa nach dem Vorbild Albanien – ermögliche.
Der CSU-Politiker forderte zudem eine rasche Umsetzung einheitlicher Asylverfahren in ganz Europa. Durch einen Mittelmeerpakt solle in enger Kooperation mit den Staaten im Mittelmeerraum gegen Schlepperbanden vorgegangen werden. Irreguläre Migration beginne stets an den Außengrenzen, daher sei dort ein entschlossenes vorgehen notwendig. Weber sprach sich für einen massiven ausbau der europäischen Grenzschutzagentur Frontex auf mindestens 30.000 Einsatzkräfte aus, darunter auch hochqualifiziertes Personal aus Deutschland.
Debatte um Zurückweisungen an deutschen Grenzen
Politiker der CDU äußerten sich zur Frage,wie lange Deutschland noch Asylsuchende an seinen Grenzen zurückweisen wird. Rainer Genilke, innenpolitischer Sprecher der brandenburgischen CDU-Fraktion, befürwortete Zurückweisungen auch nach Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ab Sommer 2026. Er äußerte Zweifel daran, dass mit der Einführung von GEAS alle Probleme gelöst seien.
Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, machte ein Ende der Zurückweisungen von einem funktionierenden Außengrenzschutz abhängig. Solange dieser nicht gewährleistet sei, seien Zurückweisungen weiterhin notwendig.
Sachsens Innenminister Armin Schuster bezeichnete das neue GEAS als einen ersten kleinen Schritt, der jedoch nicht ausreiche, um grenzkontrollen zu ersetzen. Schuster betonte, dass die Bevölkerung eine deutlich reduzierte irreguläre Migration spüren wolle. Dafür sei eine mehrjährige Reduzierung des Zugangs unter 100.000 notwendig. Damit brachte er die Idee einer Asyl-Obergrenze erneut in die politische Debatte ein. In Brüssel wird hingegen erwartet, dass Deutschland die zurückweisungen von Asylsuchenden spätestens mit Einführung von GEAS im Juni 2026 beendet.
Begriffserklärung: Migration und Asylverfahren
Die Begriffe „illegale Migration“, „irreguläre Migration“ und „undokumentierte Migration“ werden häufig synonym verwendet. Der großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt zunächst als „illegal eingereist“, da Asylanträge nicht vor der Einreise gestellt werden können. In Deutschland können sie jedoch das Grundrecht auf Asyl oder die Garantien der Genfer Flüchtlingskonvention in Anspruch nehmen und legal einen Asylantrag stellen. Werden die Anträge genehmigt, gelten die Flüchtlinge als regulär aufhältig.