Länder fordern mehr Entschädigungen für Bahnkunden
Die Bundesländer setzen sich dafür ein, dass Bahnkunden künftig entschädigt werden, wenn in den Zügen WLAN fehlt oder das Bordbistro geschlossen ist. Fahrgäste sollen darauf vertrauen können, dass insbesondere bei längeren Fahrten im Fernverkehr ein ausreichendes Verpflegungsangebot im Zug besteht. Dies geht aus einem beschluss der Verbraucherminister hervor, über den die „Rheinische Post“ berichtet.
Forderung nach gesetzlichen Ansprüchen
Neben dem Verpflegungsangebot spielen auch die Verfügbarkeit von WLAN sowie ausreichende Kapazitäten für die Mitnahme von Kinderwägen und Fahrrädern eine wichtige rolle. Der Bund solle daher die Einführung gesetzlicher Ansprüche prüfen, falls Nebenleistungen, die von den Reisenden berechtigterweise erwartet werden können, nicht erbracht werden. Die Länder sehen Verbesserungsbedarf bei Neben- und Serviceleistungen im Bahnverkehr.
Zustimmung von verbänden und Politik
Der Fahrgastverband Pro Bahn begrüßte den Vorstoß der Länder. Eine Fahrpreisminderung sei in Betracht zu ziehen,erklärte der Vorsitzende Detlef Neuß gegenüber der „Rheinischen Post“. Auch die Verkehrsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Victoria broßart, äußerte Verständnis für die Forderung: Die Deutsche Bahn werbe für bestimmte Leistungen, daher sei es denkbar, bei Nichterbringung dieser Leistungen den Fahrgästen entgegenzukommen. Luigi pantisano, verkehrspolitischer sprecher der Linken im Bundestag, betonte, dass Fahrgäste bei Einschränkungen selbstverständlich von einer Teilerstattung des Fahrpreises Gebrauch machen können sollten.