Datenschutzbeauftragte will Social-Media-Verbot für Jugendliche

Junge Frau mit Smartphone (Archiv)

Die Datenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider spricht sich für ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren aus

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Datenschutzbeauftragte unterstützt Social-Media-Verbot für Jugendliche

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, spricht sich für ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren aus. Sie unterstützt entsprechende Forderungen und betont, dass dieser Ansatz zwar „paternalistisch und bevormundend“ sei, es jedoch notwendig sei, über Wege nachzudenken, wie Heranwachsende besser auf Social Media geschützt werden können. Eine Altersvorgabe sieht sie als einen möglichen Weg.

Risiken durch Cybergrooming und Hassrede

Specht-Riemenschneider weist auf die Gefahren hin, denen Kinder und jugendliche im Internet ausgesetzt sind. Cybergrooming, also die gezielte Manipulation junger Menschen über das internet, sowie Hassrede stellen nach ihren Worten massive Risiken für die Entwicklung von Heranwachsenden dar.

Alterskontrolle durch digitale Wallet

Für die Alterskontrolle schlägt die Datenschutzbeauftragte eine Lösung über eine digitale Wallet vor. Sie betont, dass es datenschutzrechtlich problematisch sei, wenn alle Nutzer ihre Ausweisdokumente hochladen müssten. Es gebe jedoch technische Möglichkeiten, die datensparsam umgesetzt werden könnten, etwa durch eine Wallet, bei der lediglich die Altersangabe aus einem Ausweisdokument freigegeben wird.

Anforderungen an die digitale Wallet

der neue Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) plant die Einführung einer digitalen Wallet, in der Bürger wichtige Dokumente wie Führerschein oder Kreditkarte speichern können. Specht-Riemenschneider stellt klare Anforderungen an dieses Projekt. Ihr ist wichtig, dass die Datenspeicherung dezentral erfolgt und die Wallet lediglich als Abrufmechanismus für die Daten dient. So soll beispielsweise der Führerschein weiterhin bei der zuständigen Behörde gespeichert bleiben, während in einer Verkehrskontrolle die digitale Version in der Wallet vorgezeigt werden kann.

Sie betont,dass eine dezentrale Datenspeicherung geringere Risiken birgt als eine zentrale Lösung. Zudem sollte gewährleistet sein, dass Nutzer jeden einzelnen Datenzugriff über die Wallet autorisieren können, um Missbrauch möglichst auszuschließen. Die Bundesbeauftragte sieht die Möglichkeit, die Wallet-idee datenschutzkonform umzusetzen, und kündigt an, die Ausgestaltung genau zu prüfen.

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