Bundesregierung konkretisiert „Schwellwert“ für Stromsteuer-Senkung

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<h3>Bundesregierung legt Schwellwert für Stromsteuer-Senkung fest</h3> Die Bundesregierung hat den Schwellwert für das produzierende Gewerbe konkretisiert, ab dem Unternehmen als Großverbraucher von der geplanten Senkung der Stromsteuer profitieren können. <h4>Steuerentlastung unabhängig von Unternehmensgröße</h4> Laut einer Sprecherin des Finanzministeriums umfasst die Steuerentlastung den gesamten Betriebsverbrauch, ohne dass die Unternehmensgröße oder die Stromintensität berücksichtigt werden

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Bundesregierung konkretisiert Schwellwert für Stromsteuer-Senkung

Die Bundesregierung hat den Schwellwert für das produzierende Gewerbe festgelegt, ⁣ab dem Unternehmen als Großverbraucher von der geplanten Senkung der Stromsteuer profitieren können.

Steuerentlastung⁤ für gesamten Betriebsverbrauch

Eine‌ Sprecherin des Finanzministeriums erklärte am Montag in ‌Berlin, dass die Steuerentlastung den gesamten Betriebsverbrauch umfasst, unabhängig von Unternehmensgröße oder Stromintensität.⁢ Voraussetzung ist‌ ein Stromverbrauch von mehr als 12,5 Megawattstunden oder eine jährliche Stromsteuer von mindestens 250 Euro. Diese Schwelle sei sehr gering,sodass auch kleine und mittlere Unternehmen davon profitieren.

Viele Branchen ​profitieren

Regierungssprecher stefan Kornelius betonte, ‌dass auch⁤ kleine Betriebe aus ‍Bereichen wie Bäckereien, ‍Metzgereien,⁤ Handwerk, Bau und Wasserwirtschaft von der Regelung erfasst werden. Insgesamt könnten etwa 600.000 Unternehmen⁢ von der Stromsteuer-Senkung profitieren.

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