Unionsfraktion berät in Sondersitzung über Wahl der Verfassungsrichterin
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kommt am Freitagmorgen um 8 Uhr zu einer Sondersitzung zusammen, um den internen Konflikt über die Wahl der von der SPD vorgeschlagenen Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, zu klären. Dies berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ unter Berufung auf führende Fraktionskreise. Hintergrund ist die Debatte um Brosius-Gersdorfs liberale Positionen zum Thema Abtreibung.
Unterschiedliche Meinungen in der Fraktion
bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geht davon aus, dass es bei der Abstimmung über drei Richter-Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht am Freitag im Bundestag eine Mehrheit geben wird. Brosius-Gersdorf ist eine der Kandidatinnen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann bezeichnete sie als „eine respektable Kandidatin der SPD – und ganz sicher keine linksradikale Aktivistin“. Aus Fraktionskreisen heißt es jedoch, dass es in der Fraktion unterschiedliche Meinungen über die Juraprofessorin gibt. Dies sei in der Fraktionssitzung am Montag deutlich geworden.
Wahlverfahren für das Bundesverfassungsgericht
die 16 Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Für die Wahl ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In der Vergangenheit einigten sich die für eine solche Mehrheit notwendigen Parteien informell auf einen Verteilungsschlüssel, der sich an ihrer Größe orientierte. Nach der Bundestagswahl erreichen Union, SPD, Grüne und bislang FDP gemeinsam keine Zweidrittelmehrheit mehr. Daher sind sie bei der Wahl von Verfassungsrichtern im Bundestag auf die Stimmen der Linken oder der AfD angewiesen. Sollte die Wahl im Bundestag nicht gelingen, kann der Bundesrat die jeweiligen Posten in Karlsruhe besetzen. Dort erreichen die Landesregierungen, an denen Union, SPD, Grüne und FDP beteiligt sind, weiterhin allein eine Zweidrittelmehrheit.