AfD hält Entscheidung zur Unterstützung bei Richterwahl offen
Die AfD hat sich eine mögliche Zustimmung bei der Abstimmung zur Nachbesetzung von Richterstellen am Bundesverfassungsgericht offengelassen. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der partei und Mitglied im Wahlausschuss, erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass man sich in den vergangenen Tagen aus öffentlichen Quellen über die drei Kandidaten informiert habe. Dabei habe man festgestellt, dass es sowohl mehr als auch weniger problematische Vorschläge gebe.
Vorstellung der Kandidaten in der AfD-Fraktion
Für den Montagnachmittag hat die AfD nach Angaben Brandners alle Kandidaten zur Vorstellung in die fraktion eingeladen. Das wahlverhalten der AfD werde nach den Vorstellungen in Fraktion und Ausschuss sowie nach einer gründlichen Befragung festgelegt. Brandner betonte, die AfD-Fraktion sehe der Vorstellung der drei Kandidaten gespannt entgegen.
Vorgeschlagene kandidaten der Fraktionen
Die Unionsfraktion plant, Richter Günter Spinner vom Bundesarbeitsgericht für die Wahl vorzuschlagen. Die SPD will nach Angaben aus Parteikreisen zwei Professorinnen für Staatsrecht, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold, nominieren. Brandner erklärte, die Personalie Brosius-Gersdorf sei „mit breiter Mehrheit der Demokraten abzulehnen“. Zu Günter Spinner äußerte er sich nicht.
Abstimmungsverfahren im Bundestag
Der Wahlausschuss des Bundestags soll am Montag ab 20 Uhr eine Empfehlung zur Nachbesetzung dreier Richterstellen am Bundesverfassungsgericht abgeben. Sollte der Ausschuss eine Empfehlung aussprechen, wird darüber im Plenum abgestimmt. Für die Wahl im Plenum ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Da die schwarz-rote Koalition eine Abhängigkeit von der AfD vermeiden möchte, ist sie auf die Stimmen von Linken und Grünen angewiesen.