Bundeskabinett beschließt Gesetz für Infrastrukturinvestitionen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen beschlossen. Zudem wurde ein Gesetzentwurf zur Verteilung der neuen strukturellen Verschuldungsspielräume auf die Länder sowie zur Einbeziehung des Stabilitätsrates in das neue EU-System zur Haushaltsüberwachung verabschiedet, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte.
Bereitstellung von 100 milliarden Euro für Länder und Kommunen
Mit dem ersten Gesetzentwurf soll der 100 Milliarden Euro umfassende Teil des Sondervermögens des Bundes umgesetzt werden,der den Ländern und Kommunen für Investitionen zur Verfügung steht. Nach Angaben des Ministeriums können damit Investitionen in Modernisierung und Zukunftsfähigkeit vor Ort ermöglicht werden.
Erweiterte Verschuldungsspielräume für die Länder
Der zweite Gesetzentwurf sieht vor, dass die Länder künftig denselben strukturellen Verschuldungsspielraum im Rahmen der Schuldenbremse erhalten wie der Bund. Dadurch wird den Ländern ein deutlich größerer Haushaltsspielraum eingeräumt.
Verteilung und Bewilligung der Mittel
Die Verteilung der 100 Milliarden Euro erfolgt nach der Vereinbarung zwischen dem Bundeskanzler und den Regierungschefs der Länder und orientiert sich am Königsteiner Schlüssel. investitionsmaßnahmen können finanziert werden, sofern sie nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Nach dem gesetzentwurf ist eine Bewilligung von Maßnahmen bis Ende 2036 möglich.