Die saarländische Landesregierung hat die Rückmeldefrist für Corona-Soforthilfen bis Ende 2026 verlängert und ein Moratorium für Rückforderungen angekündigt. Als Grund nennt das Wirtschaftsministerium die anhaltenden wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges, die kleine Unternehmen und Soloselbstständige erneut unter Druck setzten.
Keine Rückforderungsbescheide vorerst bis Jahresende
Empfängerinnen und Empfänger der Corona-Soforthilfen sind nach Angaben des Ministeriums weiterhin verpflichtet, ihren tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass mitzuteilen. Die Frist hierfür wurde zunächst bis Ende des Jahres verlängert. Gleichzeitig verzichtet das Land bis dahin auf den Erlass von Rückforderungsbescheiden. Eine Rückforderung wird laut Ministerium erst durch einen solchen Bescheid wirksam.
Die Betroffenen sollen per E-Mail über das weitere Vorgehen informiert werden.
Barke drängt auf Einvernehmen mit Bundeswirtschaftsministerium
Da es sich bei den Mitteln um Bundesgeld handelt, sind weitergehende Erleichterungen vom Einvernehmen des Bundeswirtschaftsministeriums abhängig. Wirtschaftsminister Jürgen Barke hatte bereits in der vergangenen Woche in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsministerin Reiche auf mögliche Flexibilisierungen hingewiesen.
„Wir werden gegenüber Frau Reiche auf die Ermöglichung einer unbürokratischen Lösung drängen, die Existenzen schützt und übermäßige Belastungen vermeidet. Das ist angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Situation von vielen Kleinunternehmen und Soloselbstständigen ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft.“
Jürgen Barke (SPD), Wirtschaftsminister
Barke betonte, alle Erleichterungen, die das Bundeswirtschaftsministerium genehmige und die damit nicht zusätzlich zulasten des Landeshaushalts gingen, werde das Saarland umsetzen. Nach Angaben des Ministeriums hatte sich das Land auch in den Koalitionsverhandlungen für entsprechende Erleichterungen eingesetzt.
Die nächsten Schritte
- Die Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger sind weiterhin aufgefordert, ihren tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass mitzuteilen. Die Frist zur Rückmeldung wird vorerst bis zum Jahresende verlängert. Eine Rückforderung wird erst durch einen Bescheid wirksam. Zunächst bis Ende des Jahres wird auf den Erlass von Bescheiden verzichtet.
- Das Land setzt sich beim Bund für Erleichterungen und faire Härtefallregelungen ein. Da es sich um Bundesgeld handelt, braucht es hierfür das Einvernehmen des Bundeswirtschaftsministeriums.



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