Arbeitskammer kritisiert verschleppte Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Frist seit 7. Juni abgelaufen – kein Gesetzentwurf der Bundesregierung in Sicht

Die Arbeitskammer des Saarlandes informiert

Die Arbeitskammer des Saarlandes kritisiert, dass die Bundesregierung die EU-Entgelttransparenzrichtlinie auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist nicht in nationales Recht überführt hat. Ein konkreter Zeitplan fehlt weiterhin.

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Die Arbeitskammer des Saarlandes hat die Bundesregierung scharf dafür kritisiert, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht in deutsches Recht umgesetzt zu haben. Die Frist lief nach Angaben der Arbeitskammer am 7. Juni 2026 ab. Bis heute liegt kein Gesetzentwurf vor.

Expertenkommission legte bereits Vorschläge vor

Bereits im November 2025 hatte eine Expertenkommission konkrete Vorschläge für die Umsetzung vorgelegt. Die Arbeitskammer sieht darin eine ausreichende Grundlage, um das Gesetzgebungsverfahren längst hätte beginnen können. Die Bundesregierung verweise stattdessen weiterhin auf laufende Abstimmungen – ein konkreter Zeitplan sei nicht erkennbar.

„Die Frist ist verstrichen, doch die Beschäftigten warten weiterhin. Die Bundesregierung muss jetzt zügig handeln und einen Gesetzentwurf vorlegen.“

Das erklärte Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.

Richtlinie soll Lohnunterschiede sichtbar machen

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zielt darauf ab, Lohnunterschiede besser sichtbar zu machen und strukturelle Benachteiligungen – insbesondere von Frauen – abzubauen. Vorgesehen sind unter anderem erweiterte Auskunftsrechte für Beschäftigte sowie mehr Transparenz über Entgeltstrukturen in Unternehmen.

Das bisherige deutsche Entgelttransparenzgesetz habe laut Arbeitskammer zwar erste Impulse gesetzt, stoße in der Praxis jedoch an deutliche Grenzen.

„Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Die Richtlinie bietet die Chance, bestehende Defizite im deutschen Entgelttransparenzrecht zu beseitigen und Lohngerechtigkeit tatsächlich voranzubringen.“

Arbeitskammer nennt konkrete Forderungen

Die Arbeitskammer spricht sich für eine schnelle Umsetzung aus und benennt dabei folgende Schwerpunkte:

  • klare und praktikable Auskunftsrechte für Beschäftigte
  • mehr Transparenz bei betrieblichen Entgeltstrukturen
  • angemessene und handhabbare Berichtspflichten für Unternehmen
  • stärkere Einbindung und Stärkung der betrieblichen Interessenvertretungen

„Es geht um faire Chancen und faire Bezahlung für Frauen und Männer. Die Bundesregierung sollte die überfällige Umsetzung jetzt entschlossen angehen. Jeder weitere Aufschub verzögert Fortschritte bei der Entgeltgleichheit“,

betonte Zeiger.

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