Die Gemeinde Quierschied nimmt am 22. Juni am bundesweiten Aktionstag „Kommunen am Limit“ teil. Dazu aufgerufen haben die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund. Ziel ist es, auf die Finanzlage der Kommunen aufmerksam zu machen und Bund sowie Länder zum Handeln aufzufordern.
Defizit auf historischem Höchststand
Laut Pressemitteilung lag das kommunale Defizit im Jahr 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein nach Angaben der Verbände historischer Höchststand mit steigender Tendenz. Als Hauptursache nennen die Verbände steigende Sozialausgaben, zu denen die Kommunen bundesgesetzlich verpflichtet sind und deren Umfang sowie Standards in der Vergangenheit wiederholt ausgeweitet worden seien.
Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger
Die Finanzkrise wirkt sich nach Angaben der Verbände direkt auf kommunale Leistungen aus. Betroffen seien unter anderem:
- Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken und Schwimmbädern
- Kultur- und Sportangebote
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Krankenhausversorgung
- Wirtschaftsförderung und soziale Angebote
Bürgermeister Maurer: „Strukturelles Defizit muss angegangen werden“
Quierschieds Bürgermeister Lutz Maurer äußerte sich in der Mitteilung wie folgt:
„Ich betonte seit vielen Jahren, eigentlich seit meiner Amtseinführung, wie prekär die finanzielle Lage der Kommunen ist – nicht nur, aber vor allem im Saarland. Wir, als Gemeinde Quierschied, halten uns an die Spielregeln, machen ‚unsere Hausaufgaben‘ – wie beispielsweise bei der Einhaltung des Saarlandpaktes, aber am Ende bringt es uns nichts. Es muss endlich etwas gegen das strukturelle Defizit der Kommunen getan werden, bevor wir endgültig handlungsunfähig werden.“
Forderungen der Kommunen
Die Kommunen und ihre Spitzenverbände richten laut Mitteilung konkrete Forderungen an Bund und Länder:
- Das kommunale Finanzierungsdefizit soll vollständig beseitigt werden – etwa durch eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie Reformen in den sozialen Sicherungssystemen.
- Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ soll künftig für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung durch Bund und Länder gelten – mit vollständigem und dynamisiertem finanziellem Ausgleich.



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