Wahl zur Regionalverbandsversammlung: Meldedaten können an Parteien weitergegeben werden

Wahlberechtigte haben zwei Monate Zeit, der Herausgabe ihrer Daten zu widersprechen

Aktuelles aus Sulzbach

Anlässlich der Wahl zur Regionalverbandsversammlung im Regionalverband Saarbrücken am 30. August 2026 darf die Meldebehörde Parteien und Wählergruppen Daten aus dem Melderegister übermitteln. Wahlberechtigte können der Weitergabe ihrer Daten widersprechen.

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Am 30. August 2026 findet die Wahl zur Regionalverbandsversammlung im Regionalverband Saarbrücken statt. Im Zusammenhang mit dieser Wahl können Meldedaten von Wahlberechtigten an Parteien und andere Wahlvorschlagsträger herausgegeben werden.

Rechtsgrundlage und Umfang der Datenweitergabe

Nach § 50 des Bundesmeldegesetzes ist die Meldebehörde berechtigt, Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister zu erteilen. Weitergegeben werden dürfen demnach:

  • Vor- und Familienname
  • Doktorgrad
  • Anschrift

Die Auskunft ist laut Mitteilung auf Gruppen von Wahlberechtigten beschränkt, deren Zusammensetzung nach dem Lebensalter bestimmt wird.

Widerspruchsrecht und Frist

Wahlberechtigte haben das Recht, der Herausgabe ihrer persönlichen Daten zu widersprechen. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung erfolgen.

Der Widerspruch kann auf folgenden Wegen eingelegt werden

  • Schriftlich an das Einwohnermeldeamt der Stadt Sulzbach/Saar
  • Per E-Mail an information@stadt-sulzbach.de
  • Persönlich im Rathaus Sulzbach/Saar, Erdgeschoss, Zimmer 003 bis 005

Nach Eingang des Widerspruchs wird laut Mitteilung ein Sperrvermerk bei den betreffenden Daten angebracht, sodass eine Weitergabe unterbleibt.

Auskunft und Kontakt

Weitere Informationen erteilt der Bürgerservice der Stadt Sulzbach/Saar unter den Telefonnummern 508-320, 508-321 und 508-322.

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