Am 30. August 2026 findet die Wahl zur Regionalverbandsversammlung im Regionalverband Saarbrücken statt. Im Zusammenhang mit dieser Wahl können Meldedaten von Wahlberechtigten an Parteien und andere Wahlvorschlagsträger herausgegeben werden.
Rechtsgrundlage und Umfang der Datenweitergabe
Nach § 50 des Bundesmeldegesetzes ist die Meldebehörde berechtigt, Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister zu erteilen. Weitergegeben werden dürfen demnach:
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- Anschrift
Die Auskunft ist laut Mitteilung auf Gruppen von Wahlberechtigten beschränkt, deren Zusammensetzung nach dem Lebensalter bestimmt wird.
Widerspruchsrecht und Frist
Wahlberechtigte haben das Recht, der Herausgabe ihrer persönlichen Daten zu widersprechen. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung erfolgen.
Der Widerspruch kann auf folgenden Wegen eingelegt werden
- Schriftlich an das Einwohnermeldeamt der Stadt Sulzbach/Saar
- Per E-Mail an information@stadt-sulzbach.de
- Persönlich im Rathaus Sulzbach/Saar, Erdgeschoss, Zimmer 003 bis 005
Nach Eingang des Widerspruchs wird laut Mitteilung ein Sperrvermerk bei den betreffenden Daten angebracht, sodass eine Weitergabe unterbleibt.
Auskunft und Kontakt
Weitere Informationen erteilt der Bürgerservice der Stadt Sulzbach/Saar unter den Telefonnummern 508-320, 508-321 und 508-322.



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