Wahl zur Regionalverbandsversammlung: Meldedaten können an Parteien weitergegeben werden
Anlässlich der Wahl zur Regionalverbandsversammlung im Regionalverband Saarbrücken am 30. August 2026 darf die Meldebehörde Parteien und Wählergruppen Daten aus dem Melderegister übermitteln. Wahlberechtigte können der Weitergabe ihrer Daten widersprechen.
