Die Stadt Sulzbach lässt ihre Notwasserbrunnen sanieren. Hintergrund ist eine Überprüfung der Anlagen im Jahr 2024, bei der festgestellt wurde, dass mehrere Brunnen derzeit nicht betriebsbereit sind. Nach Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sollen die Arbeiten im Jahr 2026 umgesetzt werden.
Kosten und Finanzierung
Für die Sanierung werden laut Mitteilung voraussichtlich rund 58.000 Euro brutto veranschlagt. Hinzu kommen etwa 4.000 Euro für den Rückbau älterer Stromversorgungen an den Anlagen. Insgesamt stehen 62.850 Euro aus Mitteln des BBK zur Verfügung, sodass die Kosten nach Angaben der Stadt vollständig erstattet werden können. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten fristgerecht abgeschlossen werden.
Umfang der Sanierungsarbeiten
Die Maßnahmen umfassen laut Mitteilung
- technische Überprüfung der Brunnen
- Reparaturen und Modernisierungen
- Tests zur Sicherstellung der Betriebssicherheit
- Messungen der Wasserqualität
Fachfirmen sollen dabei zum Einsatz kommen. Die Wasserqualitätsprüfung soll sicherstellen, dass das Trinkwasser im Einsatzfall den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Rechtlicher Rahmen
Die rechtliche Grundlage für die Trinkwassernotversorgung bildet das Wassersicherstellungsgesetz. Demnach liegt die Sicherstellung einer Notversorgung im Verteidigungsfall in der Verantwortung des Bundes; die Umsetzung erfolgt durch Länder und Kommunen im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung. Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, vorhandene Notbrunnen zu erhalten, zu warten und betriebsfähig zu halten. Das Gesetz sieht zudem vor, dass solche Anlagen auch bei Katastrophen in Friedenszeiten genutzt werden können.
Deutschland verfügt nach Angaben der Mitteilung bundesweit über rund 5.200 Notbrunnen, die gezielt in Wohngebieten und Ballungsräumen platziert sind.



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