Stadt Sulzbach verkauft kommunales Gebäude am „Kirner Eck

Objekt an der Bahnhofstraße 21 wird öffentlich ausgeschrieben – Verkehrswert liegt bei 252.000 Euro

Aktuelles aus Sulzbach

Die Stadt Sulzbach/Saar schreibt ein kommunales Gebäude mit Grundstück in zentraler Innenstadtlage zum Verkauf aus. Bewerbungen können bis zum 21. August 2026 eingereicht werden.

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Die Stadt Sulzbach/Saar beabsichtigt den Verkauf eines kommunalen Objekts in der Bahnhofstraße 21, bekannt als „Kirner Eck“. Die öffentliche Ausschreibung wurde am 10. Juli 2026 veröffentlicht, Bewerbungen sind bis zum 21. August 2026 einzureichen.

Lage und Grundstück

Das Objekt befindet sich an der Ecklage Bahnhofstraße/Lazarettstraße im innerstädtischen Mischgebiet. Es umfasst mehrere Flurstücke der Gemarkung Sulzbach mit einer Gesamtfläche von rund 875 Quadratmetern. Die Brutto-Grundfläche des Gebäudes beträgt laut Ausschreibung circa 1.860 Quadratmeter, die Nutzungsfläche rund 1.394 Quadratmeter.

Planungsrechtlich ist das Areal nach § 34 BauGB als faktisches Mischgebiet eingestuft. Die Erschließung gilt als gesichert.

Derzeit wird das Objekt teilweise zu Wohnzwecken genutzt, teilweise steht es leer. Im Erdgeschoss ist nach Angaben der Stadt die Tafel Sulzbach als gewerbliche Mieterin ansässig.

Verkehrswert und Gebotsverfahren

Der Verkehrswert wurde durch ein Gutachten des Gutachterausschusses auf 252.000 Euro festgesetzt. Der Bodenwert wird mit rund 88.000 Euro angegeben. Gebote müssen mindestens diesen Verkehrswert erreichen. Den Zuschlag erteilt die Stadt nach Auswertung mehrerer Vergabekriterien.

Bewertungskriterien

Die Auswahl der Käuferin oder des Käufers erfolgt nach folgendem Schlüssel:

  • Kaufpreisangebot: 35 Prozent
  • Qualität und Plausibilität des Nutzungskonzepts: 35 Prozent
  • Realisierbarkeit (Zeit und Finanzierung): 20 Prozent
  • Städtebauliche Einfügung: 10 Prozent

Anforderungen an Bewerber

Interessenten müssen laut Ausschreibung folgende Unterlagen einreichen:

  1. Kaufpreisangebot
  2. Beschreibung des Nutzungskonzepts
  3. Gegebenenfalls Bau- oder Nutzungsskizzen
  4. Zeitplan für die Umsetzung
  5. Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Vertragsbedingungen

Der Kaufvertrag soll eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren enthalten. Zur Absicherung wird eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Stadt im Grundbuch eingetragen. Die Nutzung muss dem vorgelegten Konzept entsprechen. Als mögliche Nutzungsarten nennt die Ausschreibung unter anderem Wohnen, Beherbergung, Tagespflegeeinrichtungen für Kinder und Senioren, stationäre Pflegeeinrichtungen, medizinische Versorgungseinrichtungen sowie Gastronomie.

Notar- und Nebenkosten trägt der Käufer. Die Stadt schließt nach Angaben der Ausschreibung die Haftung für den baulichen, technischen und genehmigungsrechtlichen Zustand des Gebäudes im gesetzlich zulässigen Rahmen aus. Interessenten seien verpflichtet, alle für ihre geplante Nutzung erforderlichen Prüfungen eigenverantwortlich vorzunehmen.

Kein Rechtsanspruch auf Zuschlag

Die Ausschreibung erfolgt laut Stadt freibleibend. Ein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages besteht nicht. Die Stadt behält sich vor, keinen Zuschlag zu erteilen.

Bewerbungen sind bis zum 21. August 2026 an die Stadt Sulzbach/Saar zu richten. Unterzeichnet ist die Ausschreibung von Bürgermeister Michael Adam.

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